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Kündigung widerspruch

F
feuersteinstein
Jan 2018 bearbeitet

Hab heute am 14.04.2014 eine Anhörung zur Kündigung eines MA bekommen. Wie lange hab ich Zeit, dem zu widersprechen. Es sind ja Feiertage dazwischen..

1.76605

Community-Antworten (5)

R
rolfo

14.04.2014 um 17:06 Uhr

Wenn es um eine ordentliche Kündigung geht ist Fristende der Dienstag nach Ostern, die Feiertag dazwischen zählen hierbei nicht. Nur, wenn das Fristende auf einen arbeitsfreien Tag fällt verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag/Arbeitstag. Geht's um eine außerordentliche Kündigung ist Fristende der Donnerstag.

H
Hirnrissig

14.04.2014 um 22:41 Uhr

??????? Wurde das BetrVG schon wieder geändert? Oder haben wir jetzt neben der Sommerzeit, auch noch eine andere Zeitrechnung??????

H
Holterdiepolter

14.04.2014 um 22:57 Uhr

Dumm gelaufen. Da der Tag der Mitteilung nicht zählt, wäre der letzte Tag der nächste Montag. Ob hier jetzt Feiertage dazwischen liegen oder nicht, ist unerheblich. Die Frist beträgt immer eine Woche und nicht eine Woche plus…..

B
blackjack

14.04.2014 um 23:54 Uhr

Die Wochenfrist beginnt gem. § 187 Abs. 1 BGB mit dem Tag nach dem Zugang der Mitteilung und endet am gleichen Wochentag der nächsten Woche § 187 Abs. 2 BGB. Ist dies ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag § 193 BGB.

R
rolfo

15.04.2014 um 10:42 Uhr

@ Hirnrissig

Was willst du uns damit sagen?

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