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Z
zwovierziger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben einen BR neu gewählt. Unsere BR-Vorsitzende, die ihren Job 15 Jahre als 100 % freigestellte gemacht hat, wurde nicht wieder gewählt. Jetzt haben wir das Problem, dass jene Kollegin wieder in ihre alte Abteilung müßte. Dort kann man sie aber nicht gebrauchen. Und auch für andere Abteilungen ist sie nicht wirklich qualifiziert, da sich in den vergangenen Jahren sehr viel geändert hat. Auch wurde viel umstrukturiert, einige Bereiche sind entfallen. Was haben wir für eine Möglichkeit ?? Kollegin ist auch menschlich nicht ganz einfach zu nehmen. Daher weigern sich auch Abteilungen.

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

12.05.2013 um 16:37 Uhr

@zwovierziger Na dann muss man sie wohl kündigen. :/

Egal wie es ist, vorher hat sie noch § 38 Abs 4 BetrVG ... Und der aktuelle BR sollte hier unterstützen - egal wie schwierig dieser Mensch ist. Mir ist auch nicht bekannt, dass eine Abteilung bestimmt, wohin jemand zurückkehrt. Da muss man dem Chef mal die Leviten lesen.

G
gironimo

12.05.2013 um 16:45 Uhr

Wenn die Kollegin lange Jahre Vorsitzende war, wird sie es gelernt haben, ein dickes Fell zu haben. Es gibt ja auch noch den § 15 KSchG. Also sollte sich der Arbeitgeber Gedanken machen. Dieser muss ihr ja zumindest eine gleichwertige Arbeit anbieten und er muss die theoretische Entwicklung der Kollegin der letzten 15 Jahre berücksichtigen. Meist gibt es in solchen Fällen auch noch das Problem, dass der AG das freigestellte BR-Mitglied nicht ausreichend an der beruflichen Weiterentwicklung/ - bildung hat teilhaben lassen.

Außerdem steht ihr ja jetzt auch noch eine Einarbeitungszeit zu. Also - welche Gedanken macht sich der Arbeitgeber?

H
Hoppel

12.05.2013 um 17:07 Uhr

@ zwovierziger

Es ist ja schon ungewöhnlich, dass ein seit 15 Jahren freigestelltes BRM nicht mehr gewählt wird. Aber Deine Fragestellung im Sinne von "Wir haben jetzt ein Problem, was können wir tun? " finde ich trotzdem ziemlich daneben.

Außerdem ist der AG dafür zuständig, dass diese Kollegin wieder in die betriebliche Arbeitswelt eingegliedert werden kann. Nach einer so langen Freistellungsphase hat der Gesetzgeber dafür ZWEI JAHRE vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums sollte es dem AG doch gelingen, geeignete Maßnahmen anbieten zu können.

Ansonsten könnt Ihr als BR ja den Rücktritt des BR beschließen, Neuwahlen einleiten, darauf hinwirken, dass die Kollegin wieder gewählt wird, um sie wieder freistellen zu lassen ...

T
Tobistef

13.05.2013 um 00:46 Uhr

Frage: Sie ist kein freisgetelltes BR-Mitglied mehr bzw. kein Vorsitzende mehr. Aber ist sie noch im BR oder zumindest Nachrücker??? Das sind noch Infos die Erforderlich sind, um dieses Sachverhalt zu beurteilen

mfg Tobistef

K
Kulum

13.05.2013 um 10:13 Uhr

@ Tobistef

Ich bin nur neugierig. Was hätte diese Information mit der Fragestellung zu tun bzw. inwiefern wäre diese Information erforderlich?

N
Nubbel

13.05.2013 um 21:38 Uhr

das ist dann dumm gelaufen. freigestellte sollten sich weiterbilden, auf dem laufenden bleiben, nebenjobs als referenten machen, sich gewerkschaftlich hocharbeiten..........

nichts desto trotz, muß der arbeitgeber jetzt für qualifizierung sorgen.

B
BRVLH

14.05.2013 um 11:05 Uhr

@Hoppel

Nach einer so langen Freistellungsphase hat der Gesetzgeber dafür ZWEI JAHRE vorgesehen

Wo steht das und was hat der Gesetzgeber vorgesehen?? Wenn du das mal genauer erklären bzw. belegen könntest, wäre ich dir dankbar.

P
Petrus

14.05.2013 um 11:30 Uhr

Wo steht das und was hat der Gesetzgeber vorgesehen??

§38 (4) BetrVG

Wenn du das mal genauer erklären bzw. belegen könntest, wäre ich dir dankbar.

Die genaue Erklärung gibt es im Kommentar Deiner Wahl zu diesem Paragraphen, z.B. FESTL §38 Rn 97-103; DKKW §38 Rn 84-87.

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