Änderungskündigung - unser Arbeitgeber kündigt einem Mitarbeiter mit dem Betreff "Kündigung" - meint aber Änderungskündigung. Der Arbeitgeber bietet in dieser Kündigung dem AN einen anderen Arbeitsplatz an, mit wesentlich geringerem Entgelt.
Meine Frage:
a) muss zwingend das Wort Änderungskündigung erwähnt werden (Formfehler)???
b) die Kündigung erfolgt auf angeblich mehr Fehler als bei anderen - das können wir
jedoch widerlegen - welcher § im BetrVG greift hier?

DANKE für eure HIlfe - wir sind neuer BR!!!!