Änderungskündigung
hallo wir haben 3 Änderungsküdigungen von unserer Personalabteilung erhalten und sollen nun dazu Stellung nehmen. Es handelt sich um Heimarbeiterinnen die ihre Arbeit nicht mehr zuhause sondern bei uns in der Firma verrrichten sollen. Als Grund ist nur angegeben das sich Gesetzlich was ändere, aber nicht genau was sich ändert. Würde das schon als Grund langen um abzulehnen oder bedenken zu erheben? Desweiteren fragen wir uns was eine Änderungskündigung exakt beeinhalten sollte. mfg
Community-Antworten (1)
26.11.2014 um 10:32 Uhr
Für den BR gibt es zwei Anhörungen in einem Vorgang.
Da der alte Arbeitsvertrag gekündigt werden soll, wird der BR nach § 102 BetrVG gehört und dieser hat ggf. die Widerspruchsgründe (nur die), die im § 102 BetrVG genannt werden.
Gleichzeitig wird der BR zur Versetzung angehört, da ja die Kolleginnen einen anderen Arbeitsplatz antreten sollen. Hier kann der BR seine Zustimmung verweigern, wenn er Gründe aus dem § 99 BetrVG erkennt. Hier könntest ihr aber auch schon mangelnde Information über die Auswirkungen usw. reklamieren.
Individualrechtlich ist der AG verpflichtet, dem AN detaillierte Auskünfte über die Veränderungen der Arbeitsverträge (alt/neu) zu liefern.
Wird eine Änderungskündigung nach Beteiligung des BR ausgesprochen, solltet Ihr den AN raten, die Änderungskündigung unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung anzunehmen. Rechtsberatung sei dann angeraten.
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