Änderungskündigung
Hallo, liebe Forum - Mitglieder, Änderungskündigung (ÄK) im sozialen Bereich - d.h.: eine MA die in einer Wohngemeinschaft arbeitet und hierfür einen Arbeitsvertrag hat, erhält eine ÄK um ab einem benannten Datum im Betreuten Einzelwohnen, also in einem anderen Projekt im selben Verein angestellt zu sein, ist dies ohne Weiteres vom AG in dieser Form"anzuordnen" und muss dies dann so vom AN akzeptiert werden?
Community-Antworten (1)
04.01.2007 um 18:44 Uhr
Madita, wenn der AG diese Versetzung hätte "anordnen" können, müsste er nicht die Form einer Änderungskündigung bemühen. Es handelt sich um eine ordentliche Kündigung, die mit dem Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Die Kollegin hat 4 verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, siehe: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html
Falls Ihr einen Personalrat / Betriebsrat / MAV habt, ist dieser vor Ausspruch der ÄK angehört worden?
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