Hallo, liebe Forum - Mitglieder,
Änderungskündigung (ÄK) im sozialen Bereich - d.h.: eine MA die in einer Wohngemeinschaft arbeitet und hierfür einen Arbeitsvertrag hat, erhält eine ÄK um ab einem benannten Datum im Betreuten Einzelwohnen, also in einem anderen Projekt im selben Verein angestellt zu sein, ist dies ohne Weiteres vom AG in dieser Form"anzuordnen" und muss dies dann so vom AN akzeptiert werden?