Erstellt am 29.10.2011 um 21:18 Uhr von Kölner
@opticsic
Wieso? Hattet Ihr gedacht, die ÄK wäre damit erledigt? Der AG kann trotz widerspruch des BR kündigen. Was jetzt kommen kann muss der AN entscheiden. Der BR ist raus aus dem Spiel.
Erstellt am 29.10.2011 um 22:29 Uhr von Laffo
@opticSic
..es wäre ratsam, für die Kollegin, der Änderungskündigung unter Vorbehalt zuzustimmen, bitte auch so unterschreiben!, und danach eine Rechtsanwalt/in oder Rechtsabteilung der Gewerkschaft zu konsultieren.Wenn noch genügend Zeit ist würde ich das vor der Unterschrift tun!!
Ansonsten muß die Kollegin schon stichhaltige Gegenargumente liefern!
Erstellt am 30.10.2011 um 09:22 Uhr von gironimo
also 3 Möglichkeiten:
1. Ä-Kü akzeptieren - fertig
2. Ä-kü micht akzeptieren - raus aus dem Betrieb
3. wie Laffo sagt: Unter Vorbehalt annehmen und vom Gericht die "soziale Gerechtfertigung" prüfen lassen.
Erstellt am 30.10.2011 um 09:38 Uhr von Kölner
@gironimo
Es geht aber eigentlich um das Verhalten des BR bei einer ÄK...
Erstellt am 30.10.2011 um 09:44 Uhr von nicoline
*Wir sollten jetzt endlich einen Sachverständigen hinzuziehen, ODER? *
Wofür, was sollte der denn tun, nach Eurer Meinung?
Erstellt am 30.10.2011 um 10:05 Uhr von Kurzarbeiter
Wie wäre es, wennihr euch einmal so wie es das BAg schon vor langer Zeit als Pflicht des BR eingestuft hat, endlich qualifiziert? Denn hier scheint ja ganz dringender großer Bedarf zu sein, bei solch wichtigen Fragen.
Erstellt am 30.10.2011 um 10:27 Uhr von Betriebsrätin
Wenn es sich hier nicht um einen neu gewählten und damit erst kurz im Amt befindlichen BR handelt, ist es wieder einmal leider sehr erschreckend mit welchem Wissen oder besser Unwissen so manche BR dieses sehr wichtige Mandat ausüben. Das betrifft nicht nur diesen Fragesteller. Das erkennt man leider immer wieder wenn man hier Beiträge mitließt, was ich seit langem mache.
Da hilft dann auch keine "Ausrede" wir würden ja gerne doch der Chef lässt uns nicht oder was wollen / sollen wir denn machen. Man müsste/sollte sich eigentlich vor der Wahl/ Kandidatur einmal damit befassen was auf einen BR so alles zukommt/ zukommen kann und sich auch bewusst sein, dass Chefs leider oftmals nicht glücklich über die Bildung von BR sind und es daher diesen auch nicht leicht machen wollen.
Man bekommt schnell immer das Gefühl hier beim mitlesen, dass sich so manches BRM bei einem geplanten Neukauf eines Autos oder PC/Fernseher mehr informiert was da kommt, also vor einer Kandidatur.
Daher kann ich so mache kritische Aussage wie sie hier schin gefallen und dann angegriffen werden verstehen, leider :-((
Ja, es ist nicht immer leicht BR zu sein und einen guten "Job" zu machen, auch weil oftmals die AN nicht hinter den BR stehen, was dann aber oftmals auch an den BR liegt, weil sie die AN eben nicht genügend über die Aufgaben und Sinn der BR aufklären, also nicht genung mitnehmen. Die Möglichkeiten und eigentlich die Pflicht hierzu haben sie ja. Das BetrVG und die Rechtsprechung des BAG geben sie Ihenen.