Änderungskündigung
Hallo in die Runde. In unserer Firma sollen 2 Abteilungen versetzt werden. In einen Betriebsteil rund 50 km vom bisherigen Standort entfernt. Dies ist für einige Kollegen einfach nicht durchfürbar, da sie kleine Kinder haben welche früh in die Kita gebracht werden müssen, bzw. am Nachmittag abgeholt werden müssen. Sie weigern sich deshalb, was für den BR nachzuvollziehen ist. Wir werden diesen Versetzungen nicht zustimmen. Nun hat der AG mit Änderungskündigungen gedroht. Gilt hier die gleiche Vorgehensweise wie bei einer ordentlichen Kündigung ? Haben wir (BR) die Möglichkeit diesen Kündigungen zu wiedersprechen ? Danke für die Antworten. Vg Gerti
Community-Antworten (3)
09.01.2020 um 12:03 Uhr
09.01.2020 um 12:11 Uhr
Ja selbstverständlich. Auch eine Änderungskündigung beinhaltet eine Kündigung sprich Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der BR ist anzuhören.
Ein kleines aber: Was soll der AG denn mit den Leuten machen, wenn die ganze Abt. verlegt wird. Gibt es für alle Ma die nicht wollen Möglihckeiten (Arbeitsplätze) an Eurem Standort? Hier muss der BR ansetzen und für die MA verhandeln um Nachteilsausgleiche oder ähnliches herauszuholen. Stichwort: Sozialauswahl Haben die MA in Ihren AV Versetzungsklauseln? Und 50 km sind nicht die Welt. Fahrzeit mit Auto ca. 30 -45 min. Und verlängerte Fahrzeiten von unter 1 Std. warden in der Rechtsprechung durchaus als angemessen angesehen.
10.01.2020 um 08:57 Uhr
Moin, liegt evtl. eine Betriebsänderung vor?
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