Der AG will eine neue AN als Schwangerschaftsvertretung einstellen. Die Einstellung ist also befristet, der Beschäftigungsgrad entspricht der Höhe der zu vertretenden Kollegin (75%).

Eine andere Kollegin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem Beschäftigungsgrad von 75% möchte diesen auf 80% erhöhen. Der AG will ihm dass nicht zugestehen.

Ist es arbeitsrechtlich anfechtbar, die Neueinstellung abzulehnen, mit dem Verweis auf die Kollegin, die gern 80% haben möchte, bzw., der Einstellung nur zuzustimmen, wenn die diese Kollegin 5% abbekommt - für die Zeit, in der die zu vertretende Kollegin schwanger ist und im Erziehungsurlaub?