Neueinstellung - wann kann der BR seine Zustimmung verweigern?
kann der BR bei einer Neueinstellung seine Zustimmung aus wirtschaftlichen Gründen verweigern?
Community-Antworten (2)
22.02.2006 um 10:19 Uhr
Hallo BR 3
was sind wirtschaftliche Gründe?
Die Gründe einer Verweigerung der Zustimmung sind im BetrVG § 99 Abs. 2 aufgeführt. Wenn Euer Fall unter einen dieser Gründe fällt könnt Ihr die Zustimmung mit Angabe der Gründe innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber schriftlich verweigern. Der Arbeitgeber kann dann beim Arbeitsgericht beantragen die Zustimmung zu ersetzen.
MfG Ichweißwas
22.02.2006 um 10:20 Uhr
Hallo BR 3, nach dem BetrVG § 99 Abs.2 Nr.3 kann der BR einer Einstellung widersprechen, wenn andere AN durch diese Einstellung benachteiligt werden. Wenn der BR begründen kann, daß durch diese Einstellung dann aus wirtschaftlichen Gründen die Firma andere MA entlassen, ist der Widerspruch gerechtfertigt. Aber so eine Verweigerung muß sehr gut überlegt sein vom BR.
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