Erstellt am 08.05.2013 um 21:10 Uhr von Nubbel
da gibt es viele möglichkeiten:
- unters kopfkissen
- in einem aktenordner wo draufsteht, anhörungen
- die personalakte
- reißwolf
Erstellt am 09.05.2013 um 08:21 Uhr von gironimo
Sie gehört - wie alles was sich auf den betreffenden AN bezieht - in die Personalakte.
Wenn sie nicht dahin kommt, würde ich den AG einfach fragen, wo er die Korrespondenz mit dem BR ablegt
Erstellt am 09.05.2013 um 08:59 Uhr von Hoppel
Was hat es den BR zu interessieren, ob & wo der AG Stellungnahmen des BR ablegt?
Erstellt am 10.05.2013 um 08:43 Uhr von rkoch
@DieGute
BITTE Deine Antworten nicht in Deine Frage reinschreiben!
1. Bekommt sie so niemand mit, da sie nicht unter "neue Antworten" auftauchen (deshalb wird gironimo Deine letzte Frage eben auch nicht beantworten)
2. Sie verwirren, da dann Antworten von anderen existieren die im Kontext zur Frage keinen Sinn mehr machen....
Statt dessen benutze für Deine Beiträge wie jeder andere auch die Funktion "Neue Antwort" da unten.
> Es interessiert mich, da ich vom P- Ausschuss eine geschrieben habe und nun der
> Vorsitzende sie ändern will. Weil sie ein paar zu viele Spitzen gegen den AG hat und so
> etwas, nach seiner Ansicht, nichts in der Personalakte zu suchen hat.
Das wäre quasi Urkundenfälschung. Am Ende wäre es aber auch dann egal, wo sie abgelegt ist. Auf die Personalakte hat der BR KEINEN Zugriff...
Der einzige Weg: Eine "entschärfte" Stellungnahme schreiben und den AG bitten, die andere als Gegenstandslos anzusehen und zu vernichten. Ob er das tut, könnt ihr weder verlangen noch überprüfen. Insofern sollte man sich vorher überlegen was man schreibt. Aus den Köpfen des AG kriegt ihr die "Spitzen" sowieso nicht mehr raus.
> Gironimo, muss sie also nicht unbedingt in die Personalakte?
Nein, muss sie nicht. Sie kann gar im Mülleimer verschwunden sein. Aber ein AG der personenbezogene Stellungnahmen des BR nicht in der passenden Personalakte ablegt, hat ein Organisationsproblem..... Er würde diese dann ja quasi nie mehr wiederfinden, und im Falle eines Rechtsstreits braucht er die Stellungnahmen des BR.
Erstellt am 11.05.2013 um 11:39 Uhr von Hoppel
@ rkoch
Naja ... auch ein Ordner mit A-Z Register dürfte problemlos geeignet sein, eine Stellungnahme des BR zu einer personellen Einzelmaßnahme jederzeit zücken zu können ...
Erstellt am 11.05.2013 um 18:26 Uhr von Watschenbaum
"Das wäre quasi Urkundenfälschung"
nicht pauschal oder zwingend sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen
Erstellt am 13.05.2013 um 09:06 Uhr von rkoch
> auch ein Ordner mit A-Z Register dürfte problemlos geeignet sein, eine Stellungnahme des BR
> zu einer personellen Einzelmaßnahme jederzeit zücken zu können ...
????
Der Begriff "Personalakte" sagt nix darüber aus wie und auf welche Art die geführt ist. Einzelordner, Gesamtordner mit oder ohne Register, elektronisch, etc. pp..
Insofern, was willst Du mir damit sagen?
> nicht pauschal oder zwingend
deswegen "quasi"....
Erstellt am 13.05.2013 um 18:30 Uhr von Hoppel
Ich wollte Dir damit nur zu verstehen geben, dass Dein Argument "Aber ein AG der personenbezogene Stellungnahmen des BR nicht in der passenden Personalakte ablegt, hat ein Organisationsproblem..... Er würde diese dann ja quasi nie mehr wiederfinden," nicht allzu viel wert ist. :-)
Er könnte die Stellungnahmen ja auch fein säuberlich abheften ...
Erstellt am 14.05.2013 um 07:53 Uhr von rkoch
... macht Deine Argumentation auch nicht besser....
Wenn der AG personelles zu Hein Müller unter M... in den Ordnern des Einkaufs abheftet, findet er das nie wieder (außer er heftet alles dort ab oder durchsucht alle Ordner). Heftet er es unter "M..." in den Ordnern der Personalabteilung ab, wie würdest Du diesen Ordner dann nennen? Genau: Personalakte. Genau das sagt dieses Wort nämlich aus. :-) Aber lassen wir das.