Stellungnahme vom Betriebsrat
Hallo,
ich werde wahrscheinlich bald gekündigt. In unserem Unternehmen gibt es einen Betriebsrat. Ich weiß auch, das dieser vorher angehört werden muss. Ich habe jetzt gehört, das man, zur Anhörung, die dem Betriebsrat vorgelegt wird, auch selber seine Sichtweise darlegen kann, so eine Art eigene Stellungnahme. Also, eine Anhörung von mir als Arbeitnehmer vor dem Betriebsrat. Stimmt das? Wenn ja, was darf ich alles sagen und was wird alles aufgeschrieben? Gibt es da auch ein Gesetz für? Danke.... Für Ihre Hilfe....
Community-Antworten (3)
28.02.2013 um 16:05 Uhr
Der Betriebsrat SOLL, soweit dies erforderlich erscheint, den betroffenen Arbeitnehmer anhören. (§102 BetrVG)
Er muss also nicht unbedingt, sondern kann entscheiden ob er das tut.
was darf ich alles sagen und was wird alles aufgeschrieben?
Du darfs sagen was immer du willst. Der BR führt darüber eine Niederschrift, i.d.R. wird aber nur eher wenig tatsächlich aufgeschrieben, BRM sind i.d.R. eher schreibfaul. Insofern solltest Du im Zweifelsfalle darum bitten es niederzuschreiben, wenn Du irgendetwas unbedingt niedergeschrieben haben willst.
Das BetrVG. Einzelne § zu zitieren würde wenig helfen. Trotzdem: §102 wurde schon erwähnt, §34 zur Niederschrift, ist aber nichtssagend....
28.02.2013 um 16:30 Uhr
Der BR ist der Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Du solltest ihm alles sagen, was aus Deiner Sicht gegen die Kündigung spricht. Du willst doch sicherlich, dass der BR der Kündigung widerspricht.
Der AG kann dann zwar trotzdem kündigen, wenn Du aber den Rechtsweg beschreiten willst, hat der Widerspruch des BR folgende Wirkung:
§ 102 Abs. 5 BetrVG: Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muß der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. (...)
28.02.2013 um 20:52 Uhr
rkoch, "BRM sind i.d.R. eher schreibfaul" ;-)))
IchbinNeu, ergänzend zu meinen Vorschreibern: an Deiner Stelle würde ich morgen im BR anrufen und Deine Bedenken mitteilen. Vielleicht kann ein Gespräch im Vorfeld ja noch etwas bewirken? Wenn Du noch in der Probezeit sein solltest, nützt leider auch ein Widerspruch des BR kaum etwas, da Du noch kein Klagerecht hast. Dazu schau mal in § 1 KSchG, erster Sartz. LG Lotte
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