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Stellungnahme bei betrieblicher Kündigung

E
eamibr
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin als Betriebsrat ordentlich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung angehört worden. Sollte ich in jedem Fall mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer sprechen, auch wenn der Arbeitnehmer mich nicht darum gebeten hat, ich bzw. die Gründe der Kündigung nachvollziehen kann? Wir sind ein kleiner Betrieb.

1.09209

Community-Antworten (9)

K
Kölner

20.07.2011 um 15:38 Uhr

@eamibr Nein, Du musst nicht mit dem AN sprechen, zumal der Arbeitnehmer ja auch nicht darum gebeten hat. Das wird alles sowieso völlig überbewertet. Wenn die betriebsbedingten Gründe logisch und nachvollziehbar sind, ist alles in allerbester Ordnung; gerade dann, wenn dieser Kollege es verdient hat, gekündigt zu bekommen. Wenn nicht er muss sonst jemand anderes gehen. Du musst nur noch der Kündigung explizit zustimmen!

D
DocPille

20.07.2011 um 15:40 Uhr

@Kölner

das glaub ich jetzt nicht................

K
Kölner

20.07.2011 um 15:43 Uhr

@docpille Ich auch nicht...

M
monalisa

20.07.2011 um 15:43 Uhr

@docpille, mir ging es gerade ebenso!

@Kölner, du hättest hinzuschreiben sollen, dass eamibr nun genau das Gegenteil tun soll!

K
Kölner

20.07.2011 um 15:46 Uhr

@MonaLisa Das geht irgendwie nicht. Wenn man die Frage liest, wird es doch genau so laufen. Der Fragesteller braucht nur noch eine Gewissensberuhigung und die 'Pille' (sorry, docpille) kann man ihm doch verabreichen. Ein Königreich für solche Betriebsräte.

M
monalisa

20.07.2011 um 15:50 Uhr

@Kölner, die Gründe, "eamibr" vielleicht doch in die richtigen Schuhe zu helfen seh ich in dem kleinen Hinweis "wir sind ein kleiner Betrieb".....................

P
Petrus

20.07.2011 um 15:53 Uhr

@eam: Reicht Dir der Gesetzestext in §102 nicht? "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören." Wenn das bei euch nie erforderlich ist, weil ihr alle dem Chef blind vertrauen könnt, musst Du mit dem Betroffenen nicht reden...

BTW: Wie soll dich der Betroffene um ein Gespräch bitten, wenn er noch gar nichts von seinem Glück weiß, sich demnächst beruflich verändern zu dürfen?

K
Kölner

20.07.2011 um 15:56 Uhr

Lieber eamibr, man kann einem BR natürlich nicht vorschreiben, dass er zwingend einen von Kündigung betroffenen AN anzuhören hat. Dennoch ist der Gesetzestext in § 102 BetrVG schon recht deutlich: '...der BR soll den betroffenen AN anhören'. Es gebietet somit ein wenig die Fairneß und vor allem die Unterstützung des betroffenen AN sich um diesen zu kümmern und zu sorgen. Er hätte es verdient (und vermutlich hat er Dich auch gewählt) sich um ihn zu sorgen.

Noch eins... Ich finde diese Art der Fragen immer sehr befremdlich...

K
Kurzarbeiter

20.07.2011 um 16:04 Uhr

Halloooooooooooo

betriebsbedingten Kündigung!!

Wurde hier eine Sozialauswahl beachtet!!! Liegt überhaupt ein berechtigter Grund für eine BETRUIEBSBEDINGTE Kündigung vor?????

Oder soll hier ein AN, wenn ja aus welchem Grunde ordentlich gekündigt werden?? Dann sollte der BR sich aber auch einmal mit den Kündigungsgründen befassen!

Fazit: Weis dieser BR um was es hier wirklich geht? Auch was wann wei zu beachten ist??

Man kann Zweifel bekommen. :-((((((

Kölner, doc Pille und Mona Lisa, mich wundert es, dass alle ihr das Thema !!betriebsbedingten Kündigung!! nicht aufgegriffen habt!

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