Erstellt am 20.07.2011 um 13:38 Uhr von Kölner
@eamibr
Nein, Du musst nicht mit dem AN sprechen, zumal der Arbeitnehmer ja auch nicht darum gebeten hat. Das wird alles sowieso völlig überbewertet.
Wenn die betriebsbedingten Gründe logisch und nachvollziehbar sind, ist alles in allerbester Ordnung; gerade dann, wenn dieser Kollege es verdient hat, gekündigt zu bekommen. Wenn nicht er muss sonst jemand anderes gehen.
Du musst nur noch der Kündigung explizit zustimmen!
Erstellt am 20.07.2011 um 13:40 Uhr von docpille
@Kölner
das glaub ich jetzt nicht................
Erstellt am 20.07.2011 um 13:43 Uhr von Kölner
@docpille
Ich auch nicht...
Erstellt am 20.07.2011 um 13:43 Uhr von MonaLisa
@docpille,
mir ging es gerade ebenso!
@Kölner,
du hättest hinzuschreiben sollen, dass eamibr nun genau das Gegenteil tun soll!
Erstellt am 20.07.2011 um 13:46 Uhr von Kölner
@MonaLisa
Das geht irgendwie nicht. Wenn man die Frage liest, wird es doch genau so laufen. Der Fragesteller braucht nur noch eine Gewissensberuhigung und die 'Pille' (sorry, docpille) kann man ihm doch verabreichen.
Ein Königreich für solche Betriebsräte.
Erstellt am 20.07.2011 um 13:50 Uhr von MonaLisa
@Kölner,
die Gründe, "eamibr" vielleicht doch in die richtigen Schuhe zu helfen seh ich in dem kleinen Hinweis "wir sind ein kleiner Betrieb".....................
Erstellt am 20.07.2011 um 13:53 Uhr von petrus
@eam: Reicht Dir der Gesetzestext in §102 nicht?
"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."
Wenn das bei euch nie erforderlich ist, weil ihr alle dem Chef blind vertrauen könnt, _musst_ Du mit dem Betroffenen nicht reden...
BTW: Wie soll dich der Betroffene um ein Gespräch bitten, wenn er noch gar nichts von seinem Glück weiß, sich demnächst beruflich verändern zu dürfen?
Erstellt am 20.07.2011 um 13:56 Uhr von Kölner
Lieber eamibr,
man kann einem BR natürlich nicht vorschreiben, dass er zwingend einen von Kündigung betroffenen AN anzuhören hat. Dennoch ist der Gesetzestext in § 102 BetrVG schon recht deutlich: '...der BR soll den betroffenen AN anhören'.
Es gebietet somit ein wenig die Fairneß und vor allem die Unterstützung des betroffenen AN sich um diesen zu kümmern und zu sorgen. Er hätte es verdient (und vermutlich hat er Dich auch gewählt) sich um ihn zu sorgen.
Noch eins...
Ich finde diese Art der Fragen immer sehr befremdlich...
Erstellt am 20.07.2011 um 14:04 Uhr von Kurzarbeiter
Halloooooooooooo
betriebsbedingten Kündigung!!
Wurde hier eine Sozialauswahl beachtet!!! Liegt überhaupt ein berechtigter Grund für eine BETRUIEBSBEDINGTE Kündigung vor?????
Oder soll hier ein AN, wenn ja aus welchem Grunde ordentlich gekündigt werden?? Dann sollte der BR sich aber auch einmal mit den Kündigungsgründen befassen!
Fazit: Weis dieser BR um was es hier wirklich geht? Auch was wann wei zu beachten ist??
Man kann Zweifel bekommen. :-((((((
Kölner, doc Pille und Mona Lisa, mich wundert es, dass alle ihr das Thema !!betriebsbedingten Kündigung!! nicht aufgegriffen habt!