Änderung einer BV
Hallo, wir haben eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der betrieblichen Lohngestaltung, angelehnt an den TVÖD. Unsere Leitung vom Pflegedienst wird darin nach EG8 bezahlt, dies ist eine Regelung aus den Anfangszeiten des ambulaten Pflegedienstes wo in der Abteilung nur 2 Personen waren. Jetzt sind sie zu 10., die Leitung trägt also viel mehr Verantwortung und hätte gerne die EG9. Bei der GF kommt dieser Vorschlag von ihr aber nicht so gut an. Kann ich jetzt mit ihr zusammen den Teil der BV mal umschreiben so das es ihr passt und den Teil als Vorschlag bei der GF einreichen? Im Zuge dessen könnte man gleich noch eine Regelung für die Reinigungskräfte im Pflegedienst mit beifügen. Natürlich wäre das nur ein Vorschlag und der GF kann zu uns ja auch "nein" sagen, ich möchte nur wissen ob das ein korrekter Vorgang wäre.
Community-Antworten (2)
17.07.2014 um 10:12 Uhr
Du kannst unendlich viel machen. Nur Bedarf es für diesen Auftrag (nach meinem Empfinden auch schon für die Einreichung einer Teil-Umschreibung einer BV), einen Beschluss des BR als Gremium. Ein einzelnes BRM und dann noch zusammen mit der betroffenen Kraft...das würde ich mir als einzelnes BRM nicht geben. Als Gremium schon gar nicht!
BTW: Ich glaube auch kaum, dass ein GF sich überhaupt auf eine Änderung einlässt. Als BR würde ich demnach erst einmal die BV kündigen (oder drohen zu kündigen) und dann verhandeln und dann (wenn man dies wieder so beschließt) auch nicht vor weiteren Maßnahmen (Einigungsstelle, RA usw.) zurückschrecken.
17.07.2014 um 12:25 Uhr
Hallo Fragemann, möglich ist , wen Sie/Er als Schichtleitung,Stationsleitung und oder Pflegedienstleiter tätig sind. Dann kann man eine Funktions Zulage Aushandeln. In diesem Fall ist die Verantwortung mehr und nicht gleich zusetzen mit einer Pflegekraft.
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