Der AG will bestimmte Zeitbausteine aus den Vorgaben (für Anlagenwartung) für einen bestimmten Zeitraum (2 Monate) rausnehmen, um die dann frei werdende Arbeitskapazität in einem anderen Arbeitsbereich einsetzen zu können (z.B.für Reparaturen) u. um die Urlaubszeit besser überbrücken zu können. Ist das für den BR mitbestimmungspflichtig? Meiner Meinung nach ist das seitens des AG's der falsche Ansatzpunkt, denn das ist nur Symptom-und nicht Ursachenbekämpfung (zu wenig Personal).Was wäre hier zu tun?