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Änderung Zeitvorgaben

L
Lieserl
Jan 2018 bearbeitet

Der AG will bestimmte Zeitbausteine aus den Vorgaben (für Anlagenwartung) für einen bestimmten Zeitraum (2 Monate) rausnehmen, um die dann frei werdende Arbeitskapazität in einem anderen Arbeitsbereich einsetzen zu können (z.B.für Reparaturen) u. um die Urlaubszeit besser überbrücken zu können. Ist das für den BR mitbestimmungspflichtig? Meiner Meinung nach ist das seitens des AG's der falsche Ansatzpunkt, denn das ist nur Symptom-und nicht Ursachenbekämpfung (zu wenig Personal).Was wäre hier zu tun?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

10.07.2008 um 11:20 Uhr

@Lieserl die Organisation der betrieblichen Abläufe ist Sache des AG; allerdings muß er den BR vorher darüber informieren und auch darüber, ob es (negative) Auswirkungen auf die betroffenen MA haben wird; der BR kann dann die Angelegenheit beraten und feststellen, ob und welche Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte bestehen; dann sollte der BR diese auch beim AG reklamieren und entsprechend tätig werden;

L
Lieserl

10.07.2008 um 23:26 Uhr

Hallo uhu, vielen Dank für Deine Antwort. Das ist ja unser Problem, der AG hat den BR nicht informiert, die Info kam von einem der Montage-Meister.Die Befürchtung ist, dass der AG das klammheimlich durchführen möchte. Die Folge für alle betroffenen MA ist, dass sie keine Prämien mehr machen können - hierfür existiert auch eine BV.Leider kann ich in diversen Lektüren keine Info über die Mitbestimmung des BR's finden.Kann man hier evtl. über die dann wegfallende Prämienzahlung einhaken?

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