Hallo Nubbel,

leider hast Du deinen Beitrag hier wohl gelöscht.

Für alle, welche hier so über @Charlys hergefallen sind und seine Antworten belacht haben, folgenden Hinweis.

Gerad kam der Newsletter von WAF, also dem Seiten/Forumsbetreiber *W.A.F. Newsletter 04/2013. **

Dort als ERSTER Beitrag unter Aktuelles von den Arbeitsgerichten!

Rechte chronisch kranker Arbeitnehmer durch EuGH gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer neuen Entscheidung den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten deutlich gestärkt.

Chronisch kranken Arbeitnehmern kommt nun mehr Schutz im Arbeitsrecht zu.



Der Fall:

Geklagt hatte eine dänische Gewerkschaft, die im Namen von 2 Arbeitnehmerinnen Schadensersatz forderte. Nach geltendem Recht dürfen Behinderte wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden.



Die Entscheidung des Gerichts:

Der EuGH urteilte nun, dass chronisch kranke Arbeitnehmer wie behinderte Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießen können (Urteil vom 11.4.2013, Rs: C-335/11 und C-337/11). Denn eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder psychische Einschränkung mit sich bringt, könne einer Behinderung gleichzustellen sein. Voraussetzung dafür sei, dass die Krankheit eines Beschäftigten langfristig mit einer Einschränkung physischer, geistiger oder psychischer Art verbunden ist. Außerdem muss die entsprechende Einschränkung den Betroffenen an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben hindern.


Das Gericht stellte in seiner Entscheidung zudem klar, dass eine Arbeitszeitverkürzung jedenfalls in den Fällen, in denen sie es einem behinderten Arbeitnehmer ermöglicht, seine Arbeit weiter auszuüben, als geeignete Vorkehrmaßnahme angesehen werden kann. Eine abschließende Entscheidung muss nun das nationale dänische Gericht vornehmen.



Das bedeutet die Entscheidung für Sie:

Eine chronische Erkrankung kann einer Behinderung gleichkommen. In diesem Fall sind die Schutzvorschriften behinderter Menschen vom Arbeitgeber zusätzlich zu beachten.

Fazit:
Wenn sogar WAF nun darauf hinweist, kann man die Hinweise/Aussagen von Charly wohl nicht mehr ins Land "Wünsch Dir was" verweisen.
Also, sollten/müssen hier wohl dringend einige BR dazulernen.