Kündigung während der Probezeit
Guten Morgen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren wenn eine Kündigung während der Probezeit ausgesprochen wird und muss der Betriebsrat dazu Stellung beziehen ?
Community-Antworten (12)
20.02.2015 um 09:53 Uhr
Morgen,
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Gilt auch für Kündigungen in der Probezeit.
Stellung MUSS der BR nie beziehen, er kann auch die Frist verstreichen lassen wenn er will.
Gruß
20.02.2015 um 11:22 Uhr
Vielen Dank für die Anwort Martinez, aber was kann ein Betriebsrat gegen die Kündigung tun ? Macht da ein Widerspruch Sinn?
Gruß
20.02.2015 um 11:30 Uhr
Hallo Sieben, da der AN in der Regel keine Kündigungsschutzklage einreichen kann, wenn er in der Probezeit gekündigt wird, macht ein Widerspruch hier wenig Sinn. Sollte es bei Euch häufiger vorkommen, sollte man eher mal im Monatsgespräch die Art und Güte der Einarbeitung besprechen. LG Lotte
20.02.2015 um 12:17 Uhr
Vielen Dank Lotte, den in der tat häufst es sich gerade.
20.02.2015 um 13:17 Uhr
Kann man im Prinzip nichts machen als BR ja..
Aber die Anhörung hat den Nutzen das man es einfach sieht und registriert und dann gegebenfalls auf andere Weise wie z.B. Lotte schreibt der Sache mal auf den Grund gehen kann wo denn das Problem liegt wenn es sich häuft.
Aber im Grunde ist euer Spruch zur Anhörung sinnfrei:)
20.02.2015 um 13:38 Uhr
Der Widerspruch zu einer Kündigung in der Probezeit hat für den AN keine positive Konsequenz. Sinnfrei finde ich ihn überhaupt nicht, ist es doch lange nicht immer so, dass der betroffene AN tatsächlich so "schlecht" ist, wie vom AG behauptet wird. Wenn es z.B. merkbar an der nicht gut gelaufenen Einarbeitung liegt, die ja aus den unterschiedlichsten Gründen schlecht sein kann, geben wir sehr wohl eine umfangreiche Stellungnahme ab.
20.02.2015 um 15:17 Uhr
Und zur Ergänzung, nicoline: Je nach Lage der Dinge gäbe es ja noch andere Gründe, die zur Kündigung hätten führen könnten. Man denke an das AGG oder Verstöße gegen andere Gesetze. Sinnfrei ist die sinnfreie Antwort eines Martínez. Bedauerlich.
20.02.2015 um 15:48 Uhr
jetzt wollen wir mal nicht übertreiben Herr Kölner, mach dich nicht lächerlich...und lass solche kindischen Sachen unter solchen Fragen im Forum..so viel zur seriösität hier im Forum.
@WAF admin Beleidigungen andere Forumsmitgliedern gehören hier nicht rein. genau so kommen hier immer die unsachlichen Streitereien unter den Fragen zu Stande. sehr unseriös von manchen mitstreitern(kindisch)
@ Kölner solche Aussagen nenn ich bedauerlich
20.02.2015 um 15:51 Uhr
@martinez,
jetzt hast Du Dir aber ausgerechnet eine Antwort herausgesucht in der Kölner NICHT beleidigt hat. So stärkt man seine Feinde...
20.02.2015 um 16:05 Uhr
also ich fühl mich dadurch beleidigt!!!Punkt
gegen sachliche Kritik hab ich nichts einzuwenden, aber nicht so.
Da hätte ich mehr erwartet von Kölner.Kindergarten Niveau ist das nichts anderes
20.02.2015 um 16:15 Uhr
Tja, Beleidigungen liegen dann scheinbar im Auge des Betrachters. Das tut mir dann leid für Dich und Deine Gefühlslage.
Sachlich habe ich darauf hingewiesen, dass es auch bei einer Kündigung in der Probezeit Verstöße des AG geben kann, die einen BR zu einem Widerspruch reizen kann, die dann auch rechtlich sanktioniert werden könnten. Denke mal an die Kündigung einer Schwangeren ANin in der Probezeit. Damit ist doch ein gutes Beispiel gegeben, wie sinnfrei Deine Äußerung (die, mit der prognostizierten Sinnfreiheit bei einem Widerspruch des BR bei einer Kündigung in der Probezeit) war.
Ich hätte ja auch schreiben können, dass man Intelligenz eben nicht jedem vorwerfen kann. - genau das habe ich ja nicht geschrieben.
23.02.2015 um 08:12 Uhr
@Kölnerin Du redest dich auch aus jeder Sch....raus oder!!drehst dir alles nach belieben in deine Richtung wies grad brauchst. Ein richtiger korinthenka..... hoch drei halt!! Langsam seh ich deine Ecken und Kanten.. Wird noch lustig mit dir Luftbläser!
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