Erstellt am 20.02.2015 um 08:53 Uhr von martinez
Morgen,
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören.
Gilt auch für Kündigungen in der Probezeit.
Stellung MUSS der BR nie beziehen, er kann auch die Frist verstreichen lassen wenn er will.
Gruß
Erstellt am 20.02.2015 um 10:22 Uhr von Sieben
Vielen Dank für die Anwort Martinez,
aber was kann ein Betriebsrat gegen die Kündigung tun ?
Macht da ein Widerspruch Sinn?
Gruß
Erstellt am 20.02.2015 um 10:30 Uhr von Lotte
Hallo Sieben,
da der AN in der Regel keine Kündigungsschutzklage einreichen kann, wenn er in der Probezeit gekündigt wird, macht ein Widerspruch hier wenig Sinn.
Sollte es bei Euch häufiger vorkommen, sollte man eher mal im Monatsgespräch die Art und Güte der Einarbeitung besprechen.
LG Lotte
Erstellt am 20.02.2015 um 11:17 Uhr von Sieben
Vielen Dank Lotte,
den in der tat häufst es sich gerade.
Erstellt am 20.02.2015 um 12:17 Uhr von martinez
Kann man im Prinzip nichts machen als BR ja..
Aber die Anhörung hat den Nutzen das man es einfach sieht und registriert und dann gegebenfalls auf andere Weise wie z.B. Lotte schreibt der Sache mal auf den Grund gehen kann wo denn das Problem liegt wenn es sich häuft.
Aber im Grunde ist euer Spruch zur Anhörung sinnfrei:)
Erstellt am 20.02.2015 um 12:38 Uhr von nicoline
Der Widerspruch zu einer Kündigung in der Probezeit hat für den AN keine positive Konsequenz. Sinnfrei finde ich ihn überhaupt nicht, ist es doch lange nicht immer so, dass der betroffene AN tatsächlich so "schlecht" ist, wie vom AG behauptet wird. Wenn es z.B. merkbar an der nicht gut gelaufenen Einarbeitung liegt, die ja aus den unterschiedlichsten Gründen schlecht sein kann, geben wir sehr wohl eine umfangreiche Stellungnahme ab.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:17 Uhr von Kölner
Und zur Ergänzung, nicoline: Je nach Lage der Dinge gäbe es ja noch andere Gründe, die zur Kündigung hätten führen könnten. Man denke an das AGG oder Verstöße gegen andere Gesetze.
Sinnfrei ist die sinnfreie Antwort eines Martínez. Bedauerlich.
Erstellt am 20.02.2015 um 14:48 Uhr von martinez
jetzt wollen wir mal nicht übertreiben Herr Kölner, mach dich nicht lächerlich...und lass solche kindischen Sachen unter solchen Fragen im Forum..so viel zur seriösität hier im Forum.
@WAF admin
Beleidigungen andere Forumsmitgliedern gehören hier nicht rein.
genau so kommen hier immer die unsachlichen Streitereien unter den Fragen zu Stande.
sehr unseriös von manchen mitstreitern(kindisch)
@ Kölner
solche Aussagen nenn ich bedauerlich
Erstellt am 20.02.2015 um 14:51 Uhr von Pjöööng
@martinez,
jetzt hast Du Dir aber ausgerechnet eine Antwort herausgesucht in der Kölner NICHT beleidigt hat. So stärkt man seine Feinde...
Erstellt am 20.02.2015 um 15:05 Uhr von martinez
also ich fühl mich dadurch beleidigt!!!Punkt
gegen sachliche Kritik hab ich nichts einzuwenden, aber nicht so.
Da hätte ich mehr erwartet von Kölner.Kindergarten Niveau ist das nichts anderes
Erstellt am 20.02.2015 um 15:15 Uhr von Kölner
Tja, Beleidigungen liegen dann scheinbar im Auge des Betrachters. Das tut mir dann leid für Dich und Deine Gefühlslage.
Sachlich habe ich darauf hingewiesen, dass es auch bei einer Kündigung in der Probezeit Verstöße des AG geben kann, die einen BR zu einem Widerspruch reizen kann, die dann auch rechtlich sanktioniert werden könnten.
Denke mal an die Kündigung einer Schwangeren ANin in der Probezeit. Damit ist doch ein gutes Beispiel gegeben, wie sinnfrei Deine Äußerung (die, mit der prognostizierten Sinnfreiheit bei einem Widerspruch des BR bei einer Kündigung in der Probezeit) war.
Ich hätte ja auch schreiben können, dass man Intelligenz eben nicht jedem vorwerfen kann. - genau das habe ich ja nicht geschrieben.
Erstellt am 23.02.2015 um 07:12 Uhr von martinez
@Kölnerin
Du redest dich auch aus jeder Sch....raus oder!!drehst dir alles nach belieben in deine Richtung wies grad brauchst. Ein richtiger korinthenka..... hoch drei halt!! Langsam seh ich deine Ecken und Kanten.. Wird noch lustig mit dir Luftbläser!