Erstellt am 08.02.2018 um 20:03 Uhr von Pjöööng
"Anhören" heißt "informieren und die Reaktion abwarten".
Protokoll ist nicht notwendig.
Ein Anwalt wird im Kündigungsschutzprozess immer die ordnungsgemäße Anhörung des BR anzweifeln. Der Arbeitgeber ist dann beweispflichtig.
Erstellt am 08.02.2018 um 21:36 Uhr von Elsacron
Wenn der AN die Kündigung erhält dann sollte doch davon auszugehen sein das dies bereits geschehen ist oder? Was heißt ein Protokoll ist nicht notwendig?
Erstellt am 08.02.2018 um 22:47 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung erhält sollte der Arbeitgeber zuvor den BR angehört haben, sonst hat er bei einer Kündigungsschutzklage ganz schnell verloren.
Ob der BR aber ein ordentliches Protokoll geführt hat ist egal. Der Arbeitgeber muss nachweisen dass er den BR angehört hat.
Erstellt am 09.02.2018 um 09:23 Uhr von Elsacron
Wenn man davon ausgeht das dies der Fall ist und die Kündigung somit nicht rechtskräftig ist, würde eine Klage Sinn machen, wenn der AG dann einfach eine erneute korrekte Kündigung innerhalb der verbleibenden Probezeit ausspricht?