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Kündigung in der Probezeit

E
Elsacron
Feb 2018 bearbeitet

Hallo. So weit ich richtig informiert bin muss auch bei einer Kündigung in der Probezeit der Betriebsrat angehört werden.

Es reicht doch nicht aus der Betriebsrat informiert wurde oder?

Wie kann ich nachweisen das es kein Protokoll der Anhörung gibt?

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

08.02.2018 um 21:03 Uhr

"Anhören" heißt "informieren und die Reaktion abwarten".

Protokoll ist nicht notwendig.

Ein Anwalt wird im Kündigungsschutzprozess immer die ordnungsgemäße Anhörung des BR anzweifeln. Der Arbeitgeber ist dann beweispflichtig.

E
Elsacron

08.02.2018 um 22:36 Uhr

Wenn der AN die Kündigung erhält dann sollte doch davon auszugehen sein das dies bereits geschehen ist oder? Was heißt ein Protokoll ist nicht notwendig?

P
Pjöööng

08.02.2018 um 23:47 Uhr

Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung erhält sollte der Arbeitgeber zuvor den BR angehört haben, sonst hat er bei einer Kündigungsschutzklage ganz schnell verloren.

Ob der BR aber ein ordentliches Protokoll geführt hat ist egal. Der Arbeitgeber muss nachweisen dass er den BR angehört hat.

E
Elsacron

09.02.2018 um 10:23 Uhr

Wenn man davon ausgeht das dies der Fall ist und die Kündigung somit nicht rechtskräftig ist, würde eine Klage Sinn machen, wenn der AG dann einfach eine erneute korrekte Kündigung innerhalb der verbleibenden Probezeit ausspricht?

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