Kündigung in der Probezeit
Auf dem Antrag zur ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit steht "Zur Kenntnisnahme für den Betriebsrat", unten auf dem gleichen Blatt jedoch "Der Betriebsrat stimmt zu/nicht zu". Kann man die Überschrift als Formfehler bezeichnen? Ab wann läuft die Frist, wenn beide BR-Vorsitzenden im Urlaub sind, ein nicht zeichnungsberechtigtes Gremiumsmitglied jedoch "aus Versehen"den Antrag annimmt, aber nicht als entgegengenommen unterschreibt?
Community-Antworten (3)
18.06.2008 um 09:10 Uhr
Hallo, bei uns ist das in der Geschäftsordnung geregelt.Bei verhinderung des BRV und des StellvBRV kommt das BR-Mitglied mit der höchsten Stimmenanzahl bei der Betriebsratswahl zum Zuge. Das heißt wenn dieses BR-Mitglied einen Antrag entgegen nimmt darf er auch unterschreiben. Der Antrag gilt als angenommen.
18.06.2008 um 09:35 Uhr
@Mary-Ann wenn ihr die "Empfangsberechtigung" des BR bei Abwesenheit von BRV und stellv. BRV nicht in einer Geschäftsordnung des BR geregelt habt, ist ein Mitglied des Betriebsauschusses für die laufenden Geschäfte empfangsberechtigt; habt ihr keinen solchen BA (BR Gremium weniger als 9 BRM) nimmt ein BRM vor Ort die Anhörung (gem. § 99 BetrVG) an und die 7-Tage-Frist beginnt. Nach Ablauf der Frist kann der AG seine personelle Einzelmaßnahme umsetzen. Bei Kündigung innerhalb der Probezeit könnt ihr nicht viel machen, laßt die Frist verstreichen. Ihr solltet aber die Empfangsberechtigung im BR (bei Abwesenheit BRV etc.) regeln und dem AG mitteilen.
18.06.2008 um 13:23 Uhr
Mary-Ann, wenn die Vorsitzenden im Urlaub sind, und dem AG keine weiteren Annahmeberechtigten bekannt sind, dann kann er solche Unterlagen jedem Mitglied übergeben. Wenn er das unter Zeugen tut, dann muss auch nicht gegengezeichnet werden. Die Organisationsmängel muss sich der Betriebsrat im Zweifelsfall zurechnen lassen.
In eurem Falle wäre es fraglich, ob der AG den Zugang nachweisen kann, z.B. durch Zeugen.
Die Wochenfrist beginnt nach Zugang immer am Folgetag zu laufen.
Es gibt bei uns einen Briefkasten des BR. Wenn der AG dort unter Zeugen die Kündigungsanhörung reinwirft, dann gilt sie als zugegangen. Wenn der Kasten binnen einer Woche nicht geleert wird, dann greift die Zustimmungsfiktion. Allerdings macht mein AG so etwas nicht. Das geht immer auf persönlichem Weg.
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