Erstellt am 10.11.2017 um 13:59 Uhr von RoterFaden
Gegen eine Kündigung in der Probezeit könnt ihr so gut wie gar nichts machen.
Wenn euer AG tatsächlich diese beschriebenen Praktiken anwendet, solltet ihr härtere Geschütze auffahren!
Evtl. mal eine Zeitlang Neueinstellungen ablehnen?
Rechtsbeistand holen über weitere Möglichkeiten?
Vielleicht ist auch die Befristungsgrenze von 5% für euer Unternehmen einfach nicht passend und ihr könnt mit einer Gewerkschaft einen Haustarifvertrag vereinbaren?
Erstellt am 10.11.2017 um 14:05 Uhr von Studi93
danke für die Antwort.
Wenn wir Neueinstellungen ablehnen gehen wir im Weihnachtsgeschäft unter...
Ja wir haben schon einen Termin mit einem Anwalt.
Wir haben einen Haustarifvertrag und sind in der Kinobranche also brauchen wir im Winter viele Mitarbeiter und im Sommer eher weniger. Deswegen ja die Kündigungen in der Probezeit.
Erstellt am 10.11.2017 um 22:06 Uhr von Pickel
Unterscheidet der Tarifvertrag tatsächlich nicht zwischen sachgrundlosen Befristungen und solchen mit Sachgrund? Das wäre handwerklich natürlich schlecht gemacht. Denn dass ein Saisonbetrieb saisonale Schwankungen ausgleichen muss ist logisch und sollte auch als berechtigtes Interesse gesehen werden.
Erstellt am 13.11.2017 um 09:20 Uhr von takkus
"Wenn wir Neueinstellungen ablehnen gehen wir im Weihnachtsgeschäft unter..."
Wenn ein ArbG mit Absicht untergehen will, heist er entweder A.S. oder er ist komplett bescheuert. Allerdings muss ich auch mal sagen, wenn ich einen AV unterzeichnen soll und gleichzeitig meine Kündigung, auch dann muss ich völlig bekloppt sein.