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MA soll Änderungsvertrag unterschreiben - hat Sie dann wieder eine Probezeit?

O
Oscar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir als BR haben folgendes Problem dem wir kurzfristig zustimmen sollen. Eine Ma ist beschäftigt in der Reinigung,durch Unstimmigkeiten mit Vorarbeiter wurde sie in die Wäscherei versetzt.In Ihrem Arbeitsvertrag steht, das Sie in der Hauswirtschaft beschäftigt ist.Nun soll sie einen Änderungsvertrag unterschreiben. Wir sind der Meinung Reinigung u. Wäscherei zählt beides zur Hauswirtsch. Nun unsere Frage: Muß Sie diesen Änderungsvertrag unterschreiben und wenn ja: hat Sie dann durch diesen Vertrag wieder eine Probezeit?

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Community-Antworten (3)

S
Sternburg

11.10.2007 um 20:54 Uhr

Nö!

Esmit eigenen Worten zu beschreiben, ist mir jetzt zu mühselig, aber ich habe folgendes gefunden, das deckt sich absolut mit meiner Meinung:

"Es gibt keine erneute Probezeit, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ununterbrochen andauert. Das lässt das Gesetz nicht zu. Eine Probezeit kann max. für die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Danach gelten die regelmäßigen Kündigungsfristen und es besteht Kündigungschutz nach KSchG, so denn der Betrieb groß genug ist."

Quelle: http://www.123recht.net/Neue-Probezeit-nach-%C3%84nderungsk%C3%BCndigung__f81530.html

DAH
Der alte Heini

13.10.2007 um 22:21 Uhr

Die Aussage von Sternburg ist nicht ganz richtig. Probezeiten können AG und AN vereinbaren wie sie wollen und das auch über sechs Monate hinaus. Die Probezeit hat nichts mit einem Kündigungsschutz zu tun. Der Kündigungsschutz ist nur abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Der Kündigungsschutz gem. §1 Abs.1 KschG beginnt ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Somit dürfte für die Dame, selbst wenn sie einen neuen Vertrag mit einer Probezeit im selben Betrieb unterschreiben würde, der Kündigungsschutz gelten, wenn eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monate gegeben ist.

Wichtig, die Betriebsgröße gem. § 23 KschG muss gegeben sein ansonsten greift der Kündigungsschutz nicht.

P
pirat

13.10.2007 um 22:35 Uhr

@Oscar,

.... einen Änderungsvertrag unterschreiben.....???.....was meinst du mit Änderungsvertrag?......... Änderungskündigung? .......Meinung Reinigung u. Wäscherei zählt beides zur Hauswirtschaft......die Meinung des BR´s? Das sieht der AG anders??

Der Unterschied zwischen Änderungsvertrag und Änderungskündigung ist, dass die Änderungskündigung gleich eine Kündigung ist, wenn man die Änderung nicht annimmt.

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