Erstellt am 27.06.2007 um 12:16 Uhr von Jube
Nein, er stellt ja nicht ein.
Erstellt am 27.06.2007 um 12:27 Uhr von Pirat
@ Musti,
Information des Betriebsrats über die beabsichtigte Einstellung (und Eingruppierung) setzt die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG in Gang. Das heißt: Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, um eine Entscheidung (durch Beschluss) zu treffen und diese dem Arbeitgeber schriftlich mit Begründung (!) mitzuteilen.
Lässt der Betriebsrat die Wochenfrist verstreichen, gilt seine Zustimmung zu der geplanten Einstellung (und Eingruppierung) als erteilt (§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG).
oder meinst du vielleicht das?
Erstellt am 27.06.2007 um 13:59 Uhr von Lotus
Hallo Musti,
bei uns ( Pflegebereich ) unterschreiben wir den Vertrag, da steht u.a. gilt, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
Gruß Lotus
Erstellt am 27.06.2007 um 14:16 Uhr von waschbär
Lotus,
das die Pflege gerne und viel Unterschreiben muss .... das steht ausser frage oft auch damit sich der Vorgesetzte aus der Verantwortung ziehen kann ( möchte) Die Begründung ist ofn noch besser ... Die Pflegekräfte unterschrewiben dieses Formular, damit sich ihre Eigenverantwortung steigert !
Ist kein Witz, das sollte mal eine Begründung werden, um ein weiters Formular "einzuführen".
Musti, meinst du den Arbeitsvertrag ?
p.s die gegenfrage dazu ist dan ja, was Unterschreibt der BRV damit ? Sinn und Zweck der Unterschrift ?
Erstellt am 27.06.2007 um 17:05 Uhr von Kölner
@Lotus
Interessant wäre dann in Eurem Falle, wer bei einer Zustimmungsverneinung/bei Nichteinstellung im gerichtlichen Verfahren so alles als "Antragsgegner" zu bezeichnen ist und zu laden ist, weil er die Einstellung verhindert hat.
Ist es nicht ärgerlich, dass ein BR so "ge-/missbraucht" werden kann?