In unserem Betrieb besteht seit vergangenem Jahr eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit. Die pädagogischen Mitarbeiter werden gemäß dem monatlichen Personalbedarf wöchentlich angepasst, bekommen aber immer 36 Wochenstunden bezahlt. Die schwankende Arbeitszeit wird über Arbeitszeitkonto geregelt. Am Ende des Kindergartenjahres (Juli) werden Mehrstunden bezahlt oder können auf Wunsch auch abgebummelt werden, Minusstunden verfallen. Im August greift ein neues Gesetz in unserem Bundesland und der Personalschlüssel verbessert sich. Nun werden eventuell neue Mitarbeiter eingestellt. Deshalb möchte eine Kollegin, dass sie immer 38 Wochenstunden bezahlt bekommt, bevor Neueinstellungen passieren. Muss der AG und der BR jetzt reagieren und die Betriebsvereinbarung neu verhandeln, nur weil eine Kollegin dies wünscht?