Hallo,
bin in einer Klinik im Bereich Service (Restaurant/Cafeteria) beschäftigt. Eine Kollegin ist schwanger, d.h. für sie gilt die Regelung des Beherberbungswesen. Wichtig für uns § 8Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit.
1. lt. Bl würde ihre Sonntagsarbeit doppelt berechnet, so dass sie 3 anstatt 2 Tage in der Woche frei haben müsste, was bei einer 40 Std- Woche unlogisch ist
2. Darf die Kollegin auf eigenen Wunsch bis 20:30h, Spätdienstende,arbeiten?