Erstellt am 10.01.2018 um 08:17 Uhr von BRHamburg
Wenn der Betriebsrat der Änderung zustimmt darf der Schichtplan geändert werden.
Erstellt am 10.01.2018 um 09:38 Uhr von Altenpflegerin
Wir haben leider keinen Betriebsrat mehr bei uns im Haus. Die Mitarbeiten zeigen kaum Interesse einen neuen BR wählen zu wollen.
Erstellt am 10.01.2018 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich gilt: Durch das Veröffentlichen des Dienstplanes übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus und verbraucht es. Eine einseitige Änderung ist damit in der Regel nicht mehr möglich, egal ob mit oder ohne Betriebsrat.
Erstellt am 10.01.2018 um 10:18 Uhr von celestro
Ansonsten gehen wir mal logisch an die Sache heran. Ein MA kündigt, der Plan muß also fast zwangsläufig geändert werden. Es sei denn, bis zum Beginn des Plans hat man Ersatz, den man einfach dort an die Stelle setzen kann.
@ Pjöööng
Soweit richtig ... aber irgendwie muß man die Arbeit ja anders "verteilen", wenn plötzlich ein MA fehlt.
Erstellt am 10.01.2018 um 18:32 Uhr von Altenpflegerin
Für mich stellt sich deshalb die Frage ob ohne die Zustimmung des MA geändert werden darf, weil ich in mein Fall ja schon Pläne gemacht hab für die freien Tage. Muss ich die Änderung akzeptieren.
Erstellt am 11.01.2018 um 10:15 Uhr von moreno
Wie Pjöööng schon richtig geschrieben hat ist ein veröffentlichter Dienstplan verbindlich und kann nicht einseitig geändert werden. Fällt jetzt ein AN aus ist dies das Risiko des AG. Besteh auf deine freien Tage die Du verplant hast!