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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan ändern

A
Altenpflegerin
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Dienstplan für den Folgemonat, der schon offiziell aushängt, nochmal geändert werden, wenn ein Kollege gekündigt hat und muss der Mitarbeiter gefragt werden?

1.59806

Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

10.01.2018 um 09:17 Uhr

Wenn der Betriebsrat der Änderung zustimmt darf der Schichtplan geändert werden.

A
Altenpflegerin

10.01.2018 um 10:38 Uhr

Wir haben leider keinen Betriebsrat mehr bei uns im Haus. Die Mitarbeiten zeigen kaum Interesse einen neuen BR wählen zu wollen.

P
Pjöööng

10.01.2018 um 11:13 Uhr

Grundsätzlich gilt: Durch das Veröffentlichen des Dienstplanes übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus und verbraucht es. Eine einseitige Änderung ist damit in der Regel nicht mehr möglich, egal ob mit oder ohne Betriebsrat.

C
celestro

10.01.2018 um 11:18 Uhr

Ansonsten gehen wir mal logisch an die Sache heran. Ein MA kündigt, der Plan muß also fast zwangsläufig geändert werden. Es sei denn, bis zum Beginn des Plans hat man Ersatz, den man einfach dort an die Stelle setzen kann.

@ Pjöööng

Soweit richtig ... aber irgendwie muß man die Arbeit ja anders "verteilen", wenn plötzlich ein MA fehlt.

A
Altenpflegerin

10.01.2018 um 19:32 Uhr

Für mich stellt sich deshalb die Frage ob ohne die Zustimmung des MA geändert werden darf, weil ich in mein Fall ja schon Pläne gemacht hab für die freien Tage. Muss ich die Änderung akzeptieren.

M
Moreno

11.01.2018 um 11:15 Uhr

Wie Pjöööng schon richtig geschrieben hat ist ein veröffentlichter Dienstplan verbindlich und kann nicht einseitig geändert werden. Fällt jetzt ein AN aus ist dies das Risiko des AG. Besteh auf deine freien Tage die Du verplant hast!

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