Hallo!

Wir haben derzeit einen schweren Fall in unserem Gremium der uns eine Entscheidung schwer macht...

Zur Sache:

Der Kollege hat vor gut 2 Wochen sein Mandat als Nachrücker im BR niedergelegt. Uns wurde nun eine Kündigung nach §103 eingereicht wegen Diebstahl (inkl. Beweismaterial).

1. Wir streiten über die Kündigung, ob es nach §103 sein muss (hat zuletzt im März an der Sitzung teilgenommen) oder aufgrund der Mandatsniederlegung nach §102 sein muss?

2. Da die Tat bewiesen ist, tun sich einige schwer der Kündigung zu zustimmen. Jedoch geht es um einen erheblichen Schaden.

3. Darf der BR eine Straftat durch Zustimmungsverweigerung überhaupt schützen?

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Kennt sich irgendjemand aus oder hatte schonmal einen ähnlichen Fall?

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