Erstellt am 01.08.2023 um 13:36 Uhr von takkus
Kann ein BR-Mitglied mit diesen Begründungen außerordentlich gekündigt werden?-> klar warum nicht, wenn der BR der Kündigung zustimmt oder aber auch verweigert, der ArbGeb sich die Zustimmung beim ArbG ersetzten lässt und das ArbG sagt: "Yo- Kündigung geht in Ordnung."
Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?-> der Kündigung wiedersprechen.
Erstellt am 01.08.2023 um 13:37 Uhr von celestro
"Kann ein BR-Mitglied mit diesen Begründungen außerordentlich gekündigt werden?"
mAn ja ...
"Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?"
den MAern in einer Betriebsversammlung deutlich machen, was es für Konsequenzen haben kann, wenn man die Regeln verletzt.
"Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?-> der Kündigung wiedersprechen."
mit welcher Begründung?
Hinweis: "Planen Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern, so ist dazu die vorherige Zustimmung des Betriebsrats rechtlich vorgeschrieben. Wird die Zustimmung verweigert oder hüllt sich der Betriebsrat in Schweigen, müssen Arbeitgeber ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten. Sie müssen beim Arbeitsgericht beantragen, dass die nicht erklärte Zustimmung des Betriebsrats durch das Gericht ersetzt wird."
aus: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Anhoerung_des_Betriebsrats.html
Erstellt am 01.08.2023 um 13:38 Uhr von moreno
Warum sollte der BR der Kündigung widersprechen?
Er braucht einfach nicht zustimmen und dem Arbeitsgericht die Entscheidung überlassen!
Erstellt am 01.08.2023 um 13:45 Uhr von Kehler
Ich würde das dem Arbeitsgericht überlassen, also einfach nichts tun, so muss das Arbeitsgericht entsscheiden. Ich gehe aber mal schwer davon aus dass das Arbeistgericht der Kündigung zustimmen wird.
Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.
§15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Erstellt am 01.08.2023 um 14:14 Uhr von takkus
"Wird die Zustimmung verweigert oder hüllt sich der Betriebsrat in Schweigen... " -Naja, wenn der BR sagt "Nö, meine Zustimmung bekommst Du nicht." ist das doch im weitesten Sinne ein Widerspruch.
Erstellt am 01.08.2023 um 15:51 Uhr von Challenger
§ 103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen -
(1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Die Rechtslage ist eindeutig. Sofern Ihr die Anhörungsfrist von 3 Tage verstreichen lasst, ohne Euch zu äußern, liegt keine Zustimmung des Betriebsrats vor, mit der Folge, dass sich der AG die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen muss.
Erstellt am 01.08.2023 um 16:26 Uhr von Damei81
Diese Antwort wurde von "Damei81" gelöscht.
Erstellt am 01.08.2023 um 19:26 Uhr von Tagträumer1
Was ich immer wieder erlebe, dass es bei den übrigen Mitarbeitern verstörend rüberkommt, wenn Leute durchgeschleift werden.
Was spricht dagegen, einer Kündigung zuzustimmen, wenn innerhalb von 12 Wochen 3 Abmahnungen erfolgt sind?
Was hat es für eine Wirkung auf die Mitarbeiter, wenn der BR einfach nix unternimmt?
Erstellt am 01.08.2023 um 19:50 Uhr von celestro
Wobei natürlich Abmahnungen auch vom AG missbräulich verwendet werden können. Aber wenn sich bestätigt, das der Kollege sich dauernd verspätet meldet, sehe ich das wie Tagträumer1.
Erstellt am 01.08.2023 um 21:43 Uhr von Moreno
Tagträumer vielleicht weil sich der Betriebsrat nicht als Arbeitsrichter aufspielen sollte?
Erstellt am 01.08.2023 um 21:50 Uhr von celestro
das könnte sich der Gesetzgeber auch denken und den § dann einfach abschaffen. Macht er aber nicht ...
Erstellt am 02.08.2023 um 00:46 Uhr von Dummerhund
Sicherlich haben auch BRM´s keinen Freifahrtsschein, aber ich würde die Frist verstreichen lassen, wenn nicht sogar widersprechen.. Grund. Die Kündigungsründe sind nicht ausreichend dargelegt. Für verspätete AU kann es Gründe geben. Auch das verschlafen könnte evtl. damit zu tun haben. Ein BR wird das in der Kürze bestimmt nicht ausfbröseln konnen; ist aber auch nicht seine Aufgabe. Wie sind die Abmahnungen erfolgt. Wurden evtl. beide Fehlverhalten in einer Abmahnung zusammen gefasst oder jeweils einzeln Abgemaht.
Fehlende Arbeitskraft aufgrund dessen ist mit Sicherheit kein Grund. Der AN ist auch BRM, und von daher muss ein AG damit rechnen das diese Person auch wegen evtl. kurzfristiger BR Arbeit zu den Zeiten hätte fehlen können.
Von daher, soll ein Arbeitsgericht das doch entscheiden.
Erstellt am 02.08.2023 um 07:32 Uhr von rtjum
was sagt denn der Kollege selbst dazu?
Erstellt am 02.08.2023 um 07:39 Uhr von Thomas63
Habt Ihr mal mit dem betroffenen gesprochen? Wie hat Er sich vorher verhalten, war er da immer korrekt? Vielleicht ist etwas passiert und der Kollege braucht Ärztliche unterstützung. Manchmal fressen Menschen Probleme in sich rein. Wenn es Probleme gibt die bisher nicht bekannt wurden sollten die Vorsitzenden mit dem AG sprechen und auf Hilfsangebote drängen. z.B. BEM usw.
Wir würden der Kündigung widersprechen und uns schonmal auf den Kündigungsschutz berufen.
Wenn es bisher kein Dauerzustand von dem Kollegen war sollte ein BR sich gegenseitig schützen.
Erstellt am 02.08.2023 um 09:41 Uhr von celestro
"Fehlende Arbeitskraft aufgrund dessen ist mit Sicherheit kein Grund. Der AN ist auch BRM, und von daher muss ein AG damit rechnen das diese Person auch wegen evtl. kurzfristiger BR Arbeit zu den Zeiten hätte fehlen können."
Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben? Hoffe ich verstehe die "Stoßrichtung" hier völlig falsch.
Erstellt am 02.08.2023 um 09:54 Uhr von moreno
Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben? Zitat celestro
nein das bedeutet aber nicht, dass der BR deswegen seinen besonderen Kündigungsschutz aushebeln sollte.
Der AG kann sich ja ans AG wenden steht ihm ja frei. Zustimmen zur Kündigung würde ich grundsätzlich nur bei Straftaten wie körperlicher Gewalt, sexuelle Übergriffe usw. aber sicher nicht wegen verspätete Krankmeldungen.
Erstellt am 02.08.2023 um 10:44 Uhr von Challenger
Zitat Thomas63 : Habt Ihr mal mit dem betroffenen gesprochen?
Fraglich. edding hüllt sich bislang in Schweigen.
Erstellt am 03.08.2023 um 01:43 Uhr von Dummerhund
@celestro
"Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben"
Nein kann er nicht. Deshalb schrieb ich gleich eingangs, "Sicherlich haben auch BRM´s keinen Freifahrtsschein"