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Außerordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds wegen zu vieler Fehlzeiten

E
edding
Aug 2023 bearbeitet

Es kam eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitgliedes herein. Dieser hat in den letzten Wochen öfters einen Tag gefehlt und sich erst Stunden nach Arbeitsbeginn begründet (also verschlafen) bzw au gemeldet. Er hat in den letzten 12 Wochen 3 Abmahnungen bekommen und mehrfach Gespräche mit dem jeweiligen Vorgesetzten gehabt. Da besagter Kollege letzten Freitag erneut nicht zur Arbeit erschien und sich erst 6 Stunden nach Arbeitsbeginn au gemeldet hat, hat dazu geführt, dass der Betriebsausschuss die außerordentliche Kündigung des BR-Mitgliedes bekommen hat. Begründet wird dies zusätzlich mit Produktivitätsverlust der Firma und den Schwierigkeiten, die fehlende Arbeitskraft aufzufangen. Auch wird von Seiten der Vorgesetzten ausgegangen, dass wohl keine verhaltensbedingte Besserung eintreten wird. Der Kollege hat sich nie mit einem BR-Mitglied darüber ausgetauscht.

Kann ein BR-Mitglied mit diesen Begründungen außerordentlich gekündigt werden? Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (17)

T
takkus

01.08.2023 um 15:36 Uhr

Kann ein BR-Mitglied mit diesen Begründungen außerordentlich gekündigt werden?-> klar warum nicht, wenn der BR der Kündigung zustimmt oder aber auch verweigert, der ArbGeb sich die Zustimmung beim ArbG ersetzten lässt und das ArbG sagt: "Yo- Kündigung geht in Ordnung."

Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?-> der Kündigung wiedersprechen.

C
celestro

01.08.2023 um 15:37 Uhr

"Kann ein BR-Mitglied mit diesen Begründungen außerordentlich gekündigt werden?"

mAn ja ...

"Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?"

den MAern in einer Betriebsversammlung deutlich machen, was es für Konsequenzen haben kann, wenn man die Regeln verletzt.

"Welche Maßnahmen könnte der BR jetzt ergreifen?-> der Kündigung wiedersprechen."

mit welcher Begründung?

Hinweis: "Pla­nen Ar­beit­ge­ber die außer­or­dent­li­che Kündi­gung ei­nes Mit­glieds des Be­triebs­rats, der Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung, der Bord­ver­tre­tung und des See­be­triebs­rats, des Wahl­vor­stands so­wie von Wahl­be­wer­bern, so ist da­zu die vor­he­ri­ge Zu­stim­mung des Be­triebs­rats recht­lich vor­ge­schrie­ben. Wird die Zu­stim­mung ver­wei­gert oder hüllt sich der Be­triebs­rat in Schwei­gen, müssen Ar­beit­ge­ber ein ar­beits­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren ein­lei­ten. Sie müssen beim Ar­beits­ge­richt be­an­tra­gen, dass die nicht erklärte Zu­stim­mung des Be­triebs­rats durch das Ge­richt er­setzt wird."

aus: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Anhoerung_des_Betriebsrats.html

M
Moreno

01.08.2023 um 15:38 Uhr

Warum sollte der BR der Kündigung widersprechen? Er braucht einfach nicht zustimmen und dem Arbeitsgericht die Entscheidung überlassen!

K
Kehler

01.08.2023 um 15:45 Uhr

Ich würde das dem Arbeitsgericht überlassen, also einfach nichts tun, so muss das Arbeitsgericht entsscheiden. Ich gehe aber mal schwer davon aus dass das Arbeistgericht der Kündigung zustimmen wird.

Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. §15 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

T
takkus

01.08.2023 um 16:14 Uhr

"Wird die Zu­stim­mung ver­wei­gert oder hüllt sich der Be­triebs­rat in Schwei­gen... " -Naja, wenn der BR sagt "Nö, meine Zustimmung bekommst Du nicht." ist das doch im weitesten Sinne ein Widerspruch.

C
Challenger

01.08.2023 um 17:51 Uhr

§ 103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen - (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Die Rechtslage ist eindeutig. Sofern Ihr die Anhörungsfrist von 3 Tage verstreichen lasst, ohne Euch zu äußern, liegt keine Zustimmung des Betriebsrats vor, mit der Folge, dass sich der AG die fehlende Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen muss.

T
Tagträumer1

01.08.2023 um 21:26 Uhr

Was ich immer wieder erlebe, dass es bei den übrigen Mitarbeitern verstörend rüberkommt, wenn Leute durchgeschleift werden.

Was spricht dagegen, einer Kündigung zuzustimmen, wenn innerhalb von 12 Wochen 3 Abmahnungen erfolgt sind?

Was hat es für eine Wirkung auf die Mitarbeiter, wenn der BR einfach nix unternimmt?

C
celestro

01.08.2023 um 21:50 Uhr

Wobei natürlich Abmahnungen auch vom AG missbräulich verwendet werden können. Aber wenn sich bestätigt, das der Kollege sich dauernd verspätet meldet, sehe ich das wie Tagträumer1.

M
Moreno

01.08.2023 um 23:43 Uhr

Tagträumer vielleicht weil sich der Betriebsrat nicht als Arbeitsrichter aufspielen sollte?

C
celestro

01.08.2023 um 23:50 Uhr

das könnte sich der Gesetzgeber auch denken und den § dann einfach abschaffen. Macht er aber nicht ...

D
DummerHund

02.08.2023 um 02:46 Uhr

Sicherlich haben auch BRM´s keinen Freifahrtsschein, aber ich würde die Frist verstreichen lassen, wenn nicht sogar widersprechen.. Grund. Die Kündigungsründe sind nicht ausreichend dargelegt. Für verspätete AU kann es Gründe geben. Auch das verschlafen könnte evtl. damit zu tun haben. Ein BR wird das in der Kürze bestimmt nicht ausfbröseln konnen; ist aber auch nicht seine Aufgabe. Wie sind die Abmahnungen erfolgt. Wurden evtl. beide Fehlverhalten in einer Abmahnung zusammen gefasst oder jeweils einzeln Abgemaht. Fehlende Arbeitskraft aufgrund dessen ist mit Sicherheit kein Grund. Der AN ist auch BRM, und von daher muss ein AG damit rechnen das diese Person auch wegen evtl. kurzfristiger BR Arbeit zu den Zeiten hätte fehlen können. Von daher, soll ein Arbeitsgericht das doch entscheiden.

R
rtjum

02.08.2023 um 09:32 Uhr

was sagt denn der Kollege selbst dazu?

T
Thomas63

02.08.2023 um 09:39 Uhr

Habt Ihr mal mit dem betroffenen gesprochen? Wie hat Er sich vorher verhalten, war er da immer korrekt? Vielleicht ist etwas passiert und der Kollege braucht Ärztliche unterstützung. Manchmal fressen Menschen Probleme in sich rein. Wenn es Probleme gibt die bisher nicht bekannt wurden sollten die Vorsitzenden mit dem AG sprechen und auf Hilfsangebote drängen. z.B. BEM usw. Wir würden der Kündigung widersprechen und uns schonmal auf den Kündigungsschutz berufen. Wenn es bisher kein Dauerzustand von dem Kollegen war sollte ein BR sich gegenseitig schützen.

C
celestro

02.08.2023 um 11:41 Uhr

"Fehlende Arbeitskraft aufgrund dessen ist mit Sicherheit kein Grund. Der AN ist auch BRM, und von daher muss ein AG damit rechnen das diese Person auch wegen evtl. kurzfristiger BR Arbeit zu den Zeiten hätte fehlen können."

Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben? Hoffe ich verstehe die "Stoßrichtung" hier völlig falsch.

M
Moreno

02.08.2023 um 11:54 Uhr

Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben? Zitat celestro

nein das bedeutet aber nicht, dass der BR deswegen seinen besonderen Kündigungsschutz aushebeln sollte. Der AG kann sich ja ans AG wenden steht ihm ja frei. Zustimmen zur Kündigung würde ich grundsätzlich nur bei Straftaten wie körperlicher Gewalt, sexuelle Übergriffe usw. aber sicher nicht wegen verspätete Krankmeldungen.

C
Challenger

02.08.2023 um 12:44 Uhr

Zitat Thomas63 : Habt Ihr mal mit dem betroffenen gesprochen?

Fraglich. edding hüllt sich bislang in Schweigen.

D
DummerHund

03.08.2023 um 03:43 Uhr

@celestro "Oder anders gesagt ... ein BRM kann sich sowas ohne weiteres erlauben" Nein kann er nicht. Deshalb schrieb ich gleich eingangs, "Sicherlich haben auch BRM´s keinen Freifahrtsschein"

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