W.A.F. LogoSeminare

Kündigung ehemaliges BR-Mitglied - Fristen?

C
CeDe
Jan 2018 bearbeitet

Es zeichnet sich ab, dass einem ehemaligen BR-Mitglied betriebsbedingt gekündigt werden soll. Ende der Amtszeit war Mai 06, d.h. Kündigungsschutz besteht bis Mai 07. Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Kann der AG zum 30.06.07 kündigen oder kann er erst nach Ablauf des Kündigungsschutzes, also frühestens zum 31.12.07?

Für viele kompetente Antworten dankt

CeDe

3.01706

Community-Antworten (6)

K
Kölner

19.07.2006 um 20:20 Uhr

@CeDe Ihr habt also einen TV, wo Kündigungsfristen festgelegt sind. Die Kündigung müsste in diesem Fall am 31.12.06 in den Machtbereich des Ex-BRM gelangen!

C
CeDe

19.07.2006 um 23:04 Uhr

Hallo Kölner,

besten Dank. Und es ist so wie du vermutest: Wir haben einen Haus-TV. Kündigungsfrist nach acht Jahren Tätigkeit 4 Monate, plus 2 Monate nach vollendetem 45. Lebensjahr zum Quartalsende. (Wenn man sich das mal auf dem Hirn zergehen lässt, haben wir es ja schon fast richtig gut....)

Ich habe irgendwann hier im Forum gelesen, dass der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG erst abgelaufen sein muss. Kann das aber nicht mehr finden, auch nach viel "Gewühle" hier. Du bist also sicher, dass dem Ex-BRM tatsächlich schon vor Ablauf des einen Jahres die Kündigung ausgesprochen werden kann?!

K
Kölner

19.07.2006 um 23:44 Uhr

@CeDe Nein. Unsicher! Ich habe nämlich gerade "fred 33480" gelesen! Da wäre dann nämlich erst der Kündigungstermin 31.12.07 möglich! Aussprechen der Kündigung zum 30.06.07!

C
CeDe

19.07.2006 um 23:56 Uhr

Hey, du bist ja super! (Aber das wissen hier ja sowieso schon alle - komplimenteausteilendanbiederschleim) Das war nämlich genau der "fred", den ich gelesen hatte, aber nicht wiederfinden konnte. Vielleicht kann Ramses II sogar noch was dazu sagen. Ich werde mal morgen unsern Anwalt oder die Gewerkschaft kontaktieren (die ich alle heute nicht mehr erreichen konnte... 15:16 Uhr und keiner mehr da - naja, uns ist ja allen ziemlich warm....) Danke und eine gute kühle Nacht!

RI
Ramses II

20.07.2006 um 02:34 Uhr

"Da wäre dann nämlich erst der Kündigungstermin 31.12.07 möglich! Aussprechen der Kündigung zum 30.06.07!"

Mann Kölner, haste wieder mal mit Deinen Klienten einen geraucht?

Die Kündigung kann ausgesprochen werden im Mai 07 (Ende der Amtszeit + 1 Jahr) und zum 31.12.07 frühestens.

K
Kölner

20.07.2006 um 10:11 Uhr

Danke, Ramses II, der Stoff war gestern eben doch ein wenig härter als ich annahm. Dieser beschissene "ZeroZero".

Vielleicht eins noch: Ramses II hat völlig recht. Wenn aber der AG denoch kündigt in dieser Zeit, kommt es nicht zu einer § 103 BetrVG-Anhörung, sondern "nur" zur § 102 BetrVG-Beteiligung. Gaaaanz wichtig ist demnach: Der AN muss innerhalb von drei Wochen eine KSchKlage einreichen.

Ihre Antwort