Erstellt am 23.11.2007 um 11:58 Uhr von Immie
@Galaxy
Ihr solltet als erstes mit dem Kollegen sprechen, wenn ihr die Anhörung habt.
Je nach dem wie das Gespräch verläuft könnt ihr einen Auflösungsvertrag versuchen oder aber die Frist verstreichen lassen...oder ...
Erstellt am 23.11.2007 um 12:17 Uhr von Galaxy
@Immi
Kollege hat dem BRV im Gespräch gegenüber den Diebstahl (Lebensmittel) zugegeben, aber damit begründet, die Lebensmittel, die er mitgenommen hat standen kurz vor dem Verfallsdatum und wären sowieso heute oder morgen von den Kollegen entsorgt worden. (Verfallsdatum ist aber 04/2008) Im Gespräch zwischen PA,BRV und ihm hat er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Galaxy
Erstellt am 23.11.2007 um 12:46 Uhr von waschbär
Galaxy,
im Zweifel "Neutral" bleiben . Ich wüsste nun auch keine Entlastung, er hat den Diebstahl begangen.
Was möchte der Kollege ? Nicht jeder will einmen auflösungsvertrag ....
Erstellt am 23.11.2007 um 12:59 Uhr von Immie
@Galaxy
waschbär hat Recht...
findet heraus was der Kollege möchte und versucht nach seinen Wünschen zu handeln.
Erstellt am 23.11.2007 um 13:07 Uhr von Galaxy
@waschbär
@immi
vielen Dank für eure Antworten, wir werden so handeln. Ein Auflösungsvertrag mit geradem Datum sieht immer besser aus wie eine angedrohte und dann auch vollzogene außerordentliche Kündigung wegen Diebstahl. Wollte mich nur mal vergewissern ob BRM aus anderen Betrieben es auch so handhaben würden.
Galaxy
Erstellt am 23.11.2007 um 14:14 Uhr von DonJohnson
Tja, ich bin da irgendwie anderer Meinung. Also ich habe gelernt, dass man als BR NIEMALS einer Kündigung zustimmt. Das erst mal vorweg. Grundsätzlich (da ich ja kein Richter bin und schon deshalb nicht richte ob es nun Diebstahl war oder nicht) bin ich auf der Seite des AN und frage nicht ob ich zustimmen muß, sondern was gegen außerordentlicher Kündigung spricht. Für den Tatbestand des Diebstahls ist es im übrigen egal, ob das MHD abgelaufen ist oder nicht.
Davon ab verstehe ich die Einschaltung der Polizei mit Hausdurchsuchung nicht - und wie können die zweifelsfrei als gestohlene Ware aus dem Betrieb zugeordnet werden können. Hmmm wie geht das? Darf der AN dort ncihts käuflich erwerben? Sind das Lebensmittel die es nirgendwo anders gibt? Wollte er die anfangs erwähnten überhaupt stehlen oder hat er die nur zur Seite gelegt, weil er seinen Chef fragen wollte ob er die günstiger kaufen kann. Weiterhin noch eine Frage: Wieso ist es aufgefallen, hat man unberechtigter Weise in seine Tasche gesehen? Wie ist also diese "Tat" wirklich ans licht gekommen? Hat vielleicht sogar ein Abteilungsleiter mündlich gesagt, dass er die Dinge mitnehmen kann, oder hat vielleicht sogar ein anderer AN ihm das da rein gesteckt...
Also das sind doch mehr Fragen als Antworten die sich da auftun.
So oder so, ihr könnt es nicht wissen und richten könnt ihr eh nicht über ihn. Ich persönlich würde abgehnen, der Grund, dass nnicht alle nicht so drastische Möglichkeiten ausgeschöpft wurden sind. Außerdem würde ich dem Kollegen sagen, dass er gegen eine eventuelle Kündigung klagen soll.
Sorry, aber das ist halt meine Meinung.
Erstellt am 23.11.2007 um 14:46 Uhr von Immie
@Don Johnson
1) Niemand hat gesagt, das der BR "zustimmen" soll.
2)Der Kollege hat den Diebstahl zugegeben.
3)Das du anderer Meinung bist, um anderer Meinung zu sein, ohne die Meinung anderer richtig gelesen und/oder verstanden zu haben...
4)...war klar
5)Sorry
Erstellt am 23.11.2007 um 16:23 Uhr von Galaxy
@Don Johnson
1.) In dem Bereich sind schon öfter Lebensmittel, Geld etc. "verschwunden", daraufhin wurde von der GF unter Benachrichtigung des BR die Kripo informiert. Die Kripo hat dann gestern OHNE Beteiligung des BR Lebensmittel und Geld präpariert, weil Ermittlungen der Kripo den wahrscheinlichen Täterkreis eingegrenzt haben und diese Personen im Dienst waren, und im Arbeitsbereich wieder hingelegt, so daß außer der PA niemand informiert war. Nach Dienstende war das Geld noch da, aber die Lebensmittel weg. Daraufhin wurden von anwesenden Kripobeamten die diensthabenden Kollegen einzeln gefragt, ob man eine Taschenkontrolle durchführen darf und dann wurden die Lebensmittel bei dem einen Kollegen in der Arbeitstasche gefunden. Das zog eine Hausdurchsuchung nach sich, wo ebenfalls noch Sachen sichergestellt worden sind. Anhand von Chargennummern kann nachgewiesen werden, an wen der Artikel verkauft wurde und unser Betrieb hat keinen Widerverkauf. (zweifelsfreier Nachweis, ok?)
2.) Selbstverständlich haben wir dem Kollegen geraten, seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Ich werde ihm nicht raten, auf alle Fälle zu klagen, weil ich bin kein Jurist.
3.) Wir sind keine Richter, da gebe ich Dir recht, aber "neutral" bleiben ist ja auch eine Möglichkeit
Galaxy
Erstellt am 23.11.2007 um 20:27 Uhr von peanuts
Wenn jemand 15 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt ist, wird ein Richter sehr genau hinterfragen, ob dem Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht zuzumuten gewesen wäre!
Wenn sich dieser Kollege in den vergangenen Jahren korrekt verhalten hat, wird ein Richter auch hinterfragen, ob es für dieses Fehlverhalten besondere Gründe gibt!
Ich halte ein Gespräch - Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsratsmitglied- für zwingend erforderlich! Wer weiß, was dahinter steckt und keiner werfe den ersten Stein!
Die Alternative, über die man mit dem Arbeitgeber verhandeln könnte, wäre eine Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist!
Wenn es sich z.B. um einen Kollegen handeln würde, der erst kurze Zeit im Unternehmen ist, hätte ich als Betriebsrat aber kein Problem damit, dieser Kündigung zuzustimmen!
Erstellt am 24.11.2007 um 11:29 Uhr von peanuts
"Außerdem würde ich dem Kollegen sagen, dass er gegen eine eventuelle Kündigung klagen soll. "
Diese Klageschrift wird ein Gericht wohl niemals erreichen...
P.S.
Ich habe überlesen, dass ein Gespräch bereits stattgefunden hat!
Erstellt am 25.11.2007 um 18:00 Uhr von fkneyer
@Galaxy
2.) Selbstverständlich haben wir dem Kollegen geraten, seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und sich anwaltlich beraten zu lassen. Ich werde ihm nicht raten, auf alle Fälle zu klagen, weil ich bin kein Jurist.
... Rechtsschutzversicherung wird hier kaum in der Pflicht sein, den Diebstahl ist eine IMHO vorsätzliche Tat und die ist in D nicht versicherbar
Erstellt am 26.11.2007 um 09:26 Uhr von Galaxy
@fkneyer
1.) was bedeutet die Abkürzung IMHO?
da der Kollege gewerkschaftlich nicht organisiert ist bezog sich der Rat, einen Anwalt aufzusuchen, darauf, im Vorfeld abzuklären, wie er sich im Falle einer außerordentlichen Kündigung verhalten soll oder ob er vielleicht sogar von sich aus einen Auflösungsvertrag anstreben soll. Die grundsätzlichen Sachen, wie 3-Wochenfrist für Einreichung einer Kündigungsschutzklage, etc. habe ich ihm schon mitgeteilt. Nur, was für Ihn, in seinem Fall, das beste ist und ob er vielleicht sogar eine, vom AG angedrohte Strafanzeige, irgendwie verhindern kann, dieses sollte doch schon besser ein Anwalt mit ihm besprechen.
Da möchte ich keine falsche Auskunft geben.....
Erstellt am 26.11.2007 um 15:58 Uhr von fkneyer
@galaxy:
IMHO = in my humble opinion (meiner bescheidenen Meinung nach)
Das ist korrekt, ich denke, daß sich der AG evtl. darauf einlassen könnte, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn der Kollege
selbst einen Auflösungsvertrag anstrebt (und im Gegenzug natürlich seinerseits auf KüSchuKla verzichtet).
Ja, ja, ich weiß schon, daß das aus BR-Sicht keine befriedigende Aussage ist, aber es ist nun mal so wie es ist, der Kollege hat geklaut und das ist nun mal strafbar ... aber einen Anwalt aufsuchen sollte der in jedem Fall, vielleicht kann ein Anwalt mit dem AG irgendwas "Vorteilhaftes" vereinbaren ???