Erstellt am 22.06.2006 um 08:41 Uhr von Kölner
Der AG kann Dir im Prinzip kündigen wie er will.
Die Frage ist, ob er vor einem Gericht damit durchkommt.
Als AG würde ich Dir jetzt kündigen und dann zum Enddatum Deines nachwirkenden Kündigungsschutzes - ich wäre als AG dann auf der sicheren Seite.
Wenn, ja wenn, auch die Sozialauswahl usw. korrekt verläuft - aber dafür ist § 1 KSchG zuständig.
Erstellt am 22.06.2006 um 09:19 Uhr von Angi1
Hallo Stefan001,
kommst Du eventuell als Ersatzmitglied in Betracht, oder hast Du dich gar nicht mehr aufstellen lassen? Solltest Du als Ersatzmitglied einspringen, würde sich dein Kündigungsschutz nach jeder Sitzung an der Du teilnimmst wieder um 1 Jahr verlängern.
Solltest Du mal nachprüfen.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.06.2006 um 09:43 Uhr von Ramses II
Ich bin der Ansicht, dass der Zugang der Kündigung nicht innerhalb von 12 Moanten nach Beendigung des Amtes erfolgen darf.
Erstellt am 22.06.2006 um 10:29 Uhr von Stefann100
Hallo ich nochmal...
kennt sich hier jemand näher mit der Bewertung einer Sozialauswahl aus...???
Was würde wohl ein Richter wie hoch Bewerten...???
Der Posten um den es geht wird von mir und einem Kollegen besetzt.
Hier mal die Eckdaten:
Ich,
41 Jahre
verheiratet seit 13 Jahren
seit 05/1998 im Betrieb
Er,
53 Jahre
nie verheiratet gewesen
1 Tochter (Schulpflichtig) bei der Mutter lebend
seit 10/1997 im Betrieb
Was meint Ihr, wie so etwas bei Gericht bewertet wird.
Ich hoffe, mit diesen Infos könnt ihr was anfangen. In unserem Betrieb gab's eine Sozialauswahl bisher nicht, deshalb ist dieses Thema für mich leider nur graue Theorie. Hab halt nur die Infos aus Fachbüchern und dem Internet...
Was mich natürlich auch interessiert ob die fachliche Kompentenz denn gar nichts zählt... Die hat zwar mit der SOZIALauswahl nichts zu tun, sollte doch aber auch etwas "Wert" sein, oder...???
Gruß Stefan
Erstellt am 22.06.2006 um 12:14 Uhr von Kölner
Verheiratet sein, interessiert nicht!
Unterhaltspflichten schon eher.
Ich könnte mir vorstellen, dass "Er" bessere Karten hat.
Aber ich bin auch kein Richter...
Erstellt am 22.06.2006 um 12:24 Uhr von Stinker
Der AG hat aber die Möglichkeit "Funktionsträger" die von wichtiger Bedeutung sind von der Sozialauswahlliste zu nehmen. Dies muss aber schon begründet sein...also nicht "Seine Nase ist länger als Deiner".
Erstellt am 22.06.2006 um 12:42 Uhr von Ramses II
"Funktions"träger sicherlich nicht!