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Fristlose Kündigung BR-Mitglied wegen angeblichem Spesenbetrug

M
Monster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein BR-Mitglied wurde fristlos gekündigt, nachdem er nach einer Schulung angeblich Benzin erschlichen hat, dass er in seinen auch prvat genutzten Firmenwagen getankt hatte. Es gibt keine Regelung, wie mit zuviel getanktem Benzin bei Abrechnungen umgegangen wird, es handelt sich um maximal 30 liter, wie der Personalchef bei einer Strecke von ca1.300 km ausgerechnet hat. Das Fahrzeug fährt ein Verkäufer in einem Autohaus, d.h. es ist auch als Ersatzfahrzeug für Kunden und Vorführwagen im Einsatz. Der BR hat der Kündigung widersprochen, da kein Betrug für die Mitglieder erkennbar ist, was haltet Ihr davon? Gruß und schon mal danke für hoffentlich ein paar Beiträge

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Community-Antworten (5)

Z
zyklus Akzeptiert

07.09.2012 um 18:37 Uhr

Hi,

ich muss das mal für mich selbst ordnen. Also das BRM ist zu einer Schulung gefahren (und wieder zurück) und musste logischerweise auch mal an die Zapfsäule. Das alles mit einem Dienstwagen. Nun hat der Kollege aber mehr getankt und zur Abrechnung gebracht, als er gebraucht hat. Sehe ich das richtig? Und nun nimmt man an, dass diese Mehrtankung für private Fahrten gedacht ist. Man weiß also ganz genau, was das Fahrzeug verbraucht, wie der Fahrstil des Kollegen ist und ob eventuell Umleitungen zu fahren waren? Wow....

Und aus sowas lässt sich eine fristlose drehen? Bin ich überrascht.

zyklus

L
Lexipedia

07.09.2012 um 09:11 Uhr

Hallo Monster,

wie kann der AG kündigen, wenn der BR widersprochen hat? Gab es eine Zustimmungsersetzung durch ein Arbeitsgericht?

Welche Regelungen gibt es überhaupt zum Tanken?

Welche Regelungen gilt für die Benutzung durch den Mitarbeiter? Wenn der Wagen danach privat genutzt wurde sehe ich hier kein Grund für die Kündigung. Ist der Wagen privat genutzt worden ohne das abzurechnen - wenn es verlangt wird - könnte es eng werden. Hier müsste man die genauen Regelungen zur Kfz-Benutzung durch die Mitarbeiter kennen. Auch die Firmenzugehörigkeit wäre - siehe Emely - hinzuzu ziehen.

Frage am Rande: Was für ein Auto ist das das mit ca. 2,3 l pro 100 km auskommt?

M
Mainpower

07.09.2012 um 10:29 Uhr

Hallo, einer Fristlosen Kündigung kann man nicht wiedersprechen, höchstens Bedenken äussern.

G
gironimo

07.09.2012 um 10:37 Uhr

Wenn man einen unliebsamen BR los werden will, kann man dies doch nur tun, wenn man einen vermeintlichen K-Grund für eine fristlose K. findet. Also sucht man was .....

Wenn der scheinbare Betrug nur theoretisch auf dem Papier errechnet und vermutet werden kann, dürfte das kaum reichen. Vielleicht fährt der Kollege ja auch mit Bleifuß - oder oder

Wie hier schon gesagt wurde. Eigentlich kann der AG nur Kündigen, wenn die Zustimmung bzw. ersetzte Zustimmung vorliegt. Der Kollege wird ja wohl den Weg zu einem Fachanwalt kennen.

R
rkoch

07.09.2012 um 11:34 Uhr

@mainpower

einer Fristlosen Kündigung kann man nicht wiedersprechen, höchstens Bedenken äussern.

Auch der fristlosen Kündigung eines BRM nicht? Ganz was neues.....

Tja - und wie geronimo sagt: Das Problem ist wie immer: etwas dürfen und etwas tun sind zwei paar Sachen. Der AG darf nicht, aber er tut es trotzdem. Und da ist das KSchG ganz spezifisch: §7 KSchG: Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam;

Ergo: Wenn der Kollege nicht innerhalb der 3-Wochenfrist des §4 KSchG das ArbG anruft, dann ist die Kündigung wirksam. Das sie dem Grunde nach gar nicht wirksam sein kann, ist dann belanglos. Also nichts wie hin zum ArbG. Die Aufhebung der Kündigung ist dann nur noch Formsache, es sei denn, das BRM zieht im Gütetermin seine Anfechtung zurück (wenn die Knete stimmt).

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