In unserer IT-Abteilung ist eine Leiharbeitnehmerin auf dem Posten des IT-Betreuers eingesetzt. Diese Leiharbeitnehmerin ist schwerbehindert und macht diesen Job jetzt schon seit ca. 9 Monaten. Laut einem Feedback-Gespräch ist der Chef der Abteilung mit der Kollegin sehr zufrieden, seine Erwartungen werden sogar übertroffen, obwohl die Kollegin von der Ausbilduing her "nur" IT-Systemkauffrau ist und nicht wie üblich Fachinformatiker.

Vor einiger Zeit hatte der Arbeitgeber dann eine "feste" Stelle als IT-Betreuer ausgeschrieben, auf die sich die schwerbehinderte Leiharbeitnehmerin bewarb.

Jetzt liegt uns als Betriebsrat eine Anhörung über die Einstellung eines jungen, frisch ausgelernten Fachinformatikers vor, der genau diese Stelle besetzen soll. Der Vertrag mit der Leihfirma soll beendet werden, was für die Kollegin bedeutet, dass sie Ihren Job verlieren wird.

Da der Anhörung keine Anfrage bei der Arbeitsagentur nach §81 SGB IX beigelegt war und weder SBV noch BR über die Bewerbung einer schwerbehinderten Person informiert wurden, haben wir nach §99 BetrVG der Einstellung widersprochen. Ziel des Betriebsrates ist es natürlich, die Leiharbeiterin zu übernehmen. Welche Hebel können wir noch in Bewegung setzen, um dieses Ziel zu erreichen? Klar ist, dass der Arbeitgeber die Anfrage bei der Agentur für Arbeit nachliefern und die Einstellung erneut anhören wird.