befristete Einstellung eines Schwerbehinderten
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ein Schwerbehinderter Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat auch wenn er mit einer Befristung von 6 Monaten eingestellt wird? Kennt sich damit jemand von euch gut aus?
Community-Antworten (2)
02.11.2006 um 15:04 Uhr
Ein auf Zeit befristetes Arbeitsverhältnis endet mit ereichen des Datums. Es bedarf keiner Kündigung. Kein Anspruch.
02.11.2006 um 15:39 Uhr
kressi, böse ist, wer Böses dabei denkt...
Ich wüsste nicht, warum einem Schwerbehinderten kein befristeter AV angeboten werden können soll. Da das Vertragsende zwischen AG & AN einvernehmlich vereinbart wurde, stellt sich für mich nicht die Frage eines Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund der Schwerbehinderung.
Mir drängt sich eher die Frage auf, ob dieser AG nicht sehr kreativ versucht, seiner ev. gegebenen Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten nachzukommen... wenn er denn bei Einstellung von der Schwerbehinderung wusste! Konkret würde sich aus meiner Sicht eine Nachfrage beim Integrationsamt lohnen!
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