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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehinderte

W
Weizenonkel
Okt 2018 bearbeitet

Hallo, Wir möchten eine Schwerbehindertenvertretung Gründen. Unser AG hat mehrere Einrichtungen erschiedene könnten sich zusammenschließen um den Schwerbehindertenvertreter zu wählen. Wenn meine Einrichtung nicht darunter fällt ich z.B. jedoch 30% Behinderung habe kann ich dann trotzdem wählen und mich eventuell auch aufstellen lassen?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

16.04.2018 um 10:48 Uhr

Hallo Weizenonkel, eine Schwerbehinderung besteht erst ab einen Grad (nicht %) von 50 oder einer Gleichstellung.

Betriebe, in denen weniger als fünf Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte beschäftigt werden, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers zusammengefasst werden. Über die Zusammenfassung entscheidet der Arbeitgeber nach Erörterung mit dem zuständigen Integrationsamt (§ 177 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB IX).

Wählbar bist du wahrscheinlich nicht: Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen.

M
Moreno

16.04.2018 um 12:02 Uhr

Der SBV Vertreter muss nicht schwerbehindert sein!

I
ickederdicke

16.04.2018 um 13:16 Uhr

Moreno hat Recht, als SBV kann auch ein nicht Schwerbehinderter Kandidat - z.B. der Fragesteller - zur Wahl aufstellen lassen. Ansonsten hat es Erbsenzähler korrekt dargelegt.

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