Erstellt am 29.09.2014 um 14:42 Uhr von Dezibel
Du sagst es selbst, bei GLEICHER Eignung. Wenn jetzt ein Bewerber besser ist, warum sollte der AG den schlechteren nehmen?
Erstellt am 29.09.2014 um 15:04 Uhr von tatekuru
Wenn die SBV nichts zu beanstanden hatte, warum sollte der BR sich dann noch da reinhängen.
Der AG hat das recht den fachlich besseren Bewerber einzustellen.
Bevorzugung nur bei gleichen Voraussetzungen.
Erstellt am 29.09.2014 um 15:35 Uhr von gironimo
>Der AG führt lediglich die bessere fachl. Eignung an<
Das ist natürlich leicht gesagt. Könntet Ihr an Hand der Bewerbungsunterlagen, der Stellenbeschreibung und - ausschreibung vielleicht nachvollziehen.
Aber wenn die SBV beim Verfahren beteiligt war, könnt Ihr da ja auch näheres erfahren; und wenn die SBV tatsächlich keine Bedenken hatte.......
Erstellt am 29.09.2014 um 15:49 Uhr von Hartmut
Ich meine auch, die Gesetzeslage ist keinen Pfifferling wert. Klar ist geheimnisvoller Weise immer der Nicht-Behinderte "besser" geeignet.
Allerdings, steter Tropfen höhlt den Stein. Immer wieder nachfragen, worin genau die bessere Qualifikation des nicht-behinderten Kandidaten bestand. Und bei der nächsten Einstellung wieder, und wieder, und immer wieder. Irgendwann stellt der AG, hoch genervt, doch mal einen SB ein.
Eigentlich ist das die Aufgabe des SBV, das ist wohl wahr.
Erstellt am 29.09.2014 um 16:56 Uhr von Pickel
Hartmut, sofern keine grundsätzlichen Einstellungskriterien vereinbart wurden (und dies ist erst ab 500 MA für den AG Pflicht) kann der AG sich sogar auf einen "besseren Gesamteindruck im Bewerbungsgespräch" berufen.
Standardantwort. Jedes Mal....