Es gibt mehrere Bewerbungen auf eine Stelle. Bei gleicher Eignung müsste die SB bevorzugt werden. Welchen Zustimmungsverweigerungsgrund kann der BR angeben, wenn der AG eine andere ( fachlich evtl. besser geeignete Bewerberin) einstellen will. Wir arbeiten nicht im öffentl Dienst, daher gilt die grundsätzliche Regelung ( schwerbehinderte bevorzugt) nicht.Die Bewerbungsverfahren sind mit Beteiligung der SBV gelaufen, es gab nichts zu beanstanden. Der AG führt lediglich die bessere fachl. Eignung an.