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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung von "Praktikanten" zu 0 Euro ohne Betriebsratsanhörung

P
Präses
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber beabsichtigt die Einstellung eine "Praktikanten" ohne diesen bezahlen zu wollen und ohne Anhörung des Betriebsrates.

Man ist der Ansicht, dass 0-Euro-Praktika heute zu tage normal sind.

Der Praktikant soll praktischer Weise einen Bereich unterstützen in dem gerade Krankheits- und Schwangerschaftsproblematiken auftreten.

Wie ist eure Meinung dazu? Muss nicht der BR angehört werden? Auch ein Praktikant ist m. E, doch Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

13.04.2013 um 19:03 Uhr

na ja - Ihr kennt ja den §§ 99 und 101 BetrVG. Also handelt danach.

"Heut zu Tage normal" stimmt eben in sofern, dass in unzähligen Betrieben ohne BR eben oft eine rüde Auffassung von Recht und soziale Verpflichtung herrscht.

H
Hoppel

14.04.2013 um 11:55 Uhr

@ Präses

Nur weil Euer AG meint, es wäre normal, dass "Praktikanten" für Null Euro arbeiten, wird es nicht rechtens. Es gibt zwar Fälle, in denen tatsächlich keinerlei Vergütung gezahlt werden muss, aber um einen solchen scheint es sich bei Euch ganz offensichtlich nicht zu handeln.

"Auch ein Praktikant ist m. E, doch Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG. "

Da liegst Du falsch. Guck mal auf diese Seite, da wird die gesamte Thematik ganz gut erläutert:

http://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php

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