Erstellt am 13.04.2013 um 17:03 Uhr von gironimo
na ja - Ihr kennt ja den §§ 99 und 101 BetrVG. Also handelt danach.
"Heut zu Tage normal" stimmt eben in sofern, dass in unzähligen Betrieben ohne BR eben oft eine rüde Auffassung von Recht und soziale Verpflichtung herrscht.
Erstellt am 14.04.2013 um 09:55 Uhr von Hoppel
@ Präses
Nur weil Euer AG meint, es wäre normal, dass "Praktikanten" für Null Euro arbeiten, wird es nicht rechtens.
Es gibt zwar Fälle, in denen tatsächlich keinerlei Vergütung gezahlt werden muss, aber um einen solchen scheint es sich bei Euch ganz offensichtlich nicht zu handeln.
"Auch ein Praktikant ist m. E, doch Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG. "
Da liegst Du falsch. Guck mal auf diese Seite, da wird die gesamte Thematik ganz gut erläutert:
http://www.ra-croset.de/presse/praktikum-entlohnung.php