Einstellung von "Praktikanten" zu 0 Euro ohne Betriebsratsanhörung
Der Arbeitgeber beabsichtigt die Einstellung eine "Praktikanten" ohne diesen bezahlen zu wollen und ohne Anhörung des Betriebsrates.
Man ist der Ansicht, dass 0-Euro-Praktika heute zu tage normal sind.
Der Praktikant soll praktischer Weise einen Bereich unterstützen in dem gerade Krankheits- und Schwangerschaftsproblematiken auftreten.
Wie ist eure Meinung dazu? Muss nicht der BR angehört werden? Auch ein Praktikant ist m. E, doch Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG.
Community-Antworten (2)
13.04.2013 um 19:03 Uhr
na ja - Ihr kennt ja den §§ 99 und 101 BetrVG. Also handelt danach.
"Heut zu Tage normal" stimmt eben in sofern, dass in unzähligen Betrieben ohne BR eben oft eine rüde Auffassung von Recht und soziale Verpflichtung herrscht.
14.04.2013 um 11:55 Uhr
@ Präses
Nur weil Euer AG meint, es wäre normal, dass "Praktikanten" für Null Euro arbeiten, wird es nicht rechtens. Es gibt zwar Fälle, in denen tatsächlich keinerlei Vergütung gezahlt werden muss, aber um einen solchen scheint es sich bei Euch ganz offensichtlich nicht zu handeln.
"Auch ein Praktikant ist m. E, doch Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG. "
Da liegst Du falsch. Guck mal auf diese Seite, da wird die gesamte Thematik ganz gut erläutert:
Verwandte Themen
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Kürzung der Entgeltforzahlung im Krankheitsfall
ÄlterHallo ihr Wissenden! ich habe da mal eine komplizierte Frage an euch. Es geht um die Entgeldfortzahlung im Krankheitfall. Wir hatten einen TV. Dieser TV wurde gekündigt und es kam ein neuer TV. In
Bundesurlaubsgesetz Teil 2
ÄlterHallo da ich es jetzt erst sehe das ich nur 7 Antworten zugelassen habe , ein neuer Thread. Ich will mal unsere derzeitige Bezahlung des Urlaubes außer Betracht lassen. Würde gerne mal eine Bere
Verzicht auf Mitbestimmung bei Einstellung von Praktikanten?
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein relativ neuer Betriebsrat mit 3 Mitgliedern. Wir versuchen uns gerade gegenüber des Arbeitgebers zu behaupten und auf unsere Mitbestimmungsrechte zu bestehen. Bislang wur
"Praktikanten" mit außertariflichem Arbeitsvertrag -Zustimmungsverweigerung zur Einstellung?
ÄlterIn unserer sozialen Einrichtung (TVöD-gebunden) stellt die Geschäftsführung Praktikanten nur noch mit einzelvertraglicher Absprache ein (Bezahlung niedriger als nach Tarif). Er begründet dies mit der