Erstellt am 01.10.2006 um 14:48 Uhr von w-j-l
Unterliegt ihr dem BetrVG? Wenn euer AG Praktikanten einstellt, dann verhandelt mit ihm eine Vergütungsordnung für Praktikanten. Grundlage: §87 (1) Nr. 10. Da könnt ihr dann nämlich auch regeln, dass AN mit einschlägiger Berufsausbildung nach TVöD und nicht als Praktikanten zu bezahlen sind.
Natürlich könnt ihr der Einstellung von Praktikanten auch widersprechen, wenn ihr der Ansicht seid, dass damit z.B. Lohndumping zulasten tariflicher Angestellter betrieben wird. Schaut euch auch mal genau an, ob diese "Nicht-Praktikanten" aufgrund ihrer Ausbildung die Arbeit von regulären Angestellten machen.
Wenn der AG auf die Leistung der Praktikanten angewiesen ist, wird er sie am Ende auch anders einstellen. Wenn nicht, dann soll er es eben lassen, wenn er meint es sich nicht leisten zu können.
Erstellt am 01.10.2006 um 15:53 Uhr von Hans
Da der TVöD für uns gültig ist dürfen wir keine zusätzliche Vergütungsordnung vereinbaren, wir unterliegen dem BetrVG.
Der Arbeitgeber kann den Nachweis führen, das diese "Nicht-Praktikanten" nur auf Praktikanten-Planstellen eingesetzt werden. Außerdem kann er nachweisen, dass die Kostenträger ihm seit Jahren weniger erstatten als er benötigt um die nach Stellemplan notwendigen Mitarbeiter tariflich bezahlen zu können. Deshalb hat er für sich beschlossen, die festen Mitarbeiter tariflich zu bezahlen und die Praktikanten außertariflich.
Sollte er diese "Praktikanten" nicht einstellen, würde dies auf Kosten der zu betreuenden Kinder und zu Kosten der Mitarbeiter gehen, welche die Praktikanten brauchen und deshalb für die Einstellung mehrheitlich sind. Die Praktikanten mit einer Ausbildung sehen die Einstellung für sich als Chance evtl. freistehende Planstellen als Erzieher usw. angeboten zu bekommen (was auch passiert).
Die Frage ist , kann er mit Mitarbeitern einen einzelvertraglichen Arbeitsvertrag abschließen?
Kann er Praktikanten-Planstellen mit "Nicht-Praktikanten" besetzen?
Welche Handlungsmöglichkeit hat dann der BR?
Erstellt am 01.10.2006 um 22:16 Uhr von Kölner
@Hans
Der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung eben nicht. Und dann kann es losgehen...
Erstellt am 04.10.2006 um 09:04 Uhr von nidis
Hallo Hans!
Da euer AG TVöD gebunden ist, würde ich gar nicht anfangen Regelungen außerhalb des TV zuzustimmen. Die AG im öffentlichen Dienst jammern im Momment allgemein sehr gerne. Wenn eure Geld nicht reicht, muß euer AG eben beim Kostenträger nachverhandeln.
Rechnet dem AG mal vor, was er durch diese außertarifliche Vergütung tatsächlich spart. Das kann so viel nicht sein. Und steht ihr wirklich mit dem Rücken an der Wand, dass ein Praktikantenentgelt euch um die Existenz bringt?