In unserer sozialen Einrichtung (TVöD-gebunden) stellt die Geschäftsführung Praktikanten nur noch mit einzelvertraglicher Absprache ein (Bezahlung niedriger als nach Tarif). Er begründet dies mit der schlechten finanziellen Situation der Einrichtung. Da sich nicht genügend Praktikanten für die offenen Stellen beworben haben, besetzt er die Stellen zum Teil mit Bewerbern, welche sonst keine andere Arbeitsstelle finden, zum Teil sogar schon eine Ausbildung haben. Im BR ist strittig, ob er verpflichtet ist, nach Tarif zu bezahlen da der TVöD nicht allgemeinverbindlich erklärt ist. Außerdem ist strittig, ob er "Nichtpraktikanten" auf Praktikantenstellen einsetzen kann und dies auch mit dem geringen Praktikantenentgelt (Lohnwucher?). Der BR überlegt nun, seine Zustimmung zur Einstellung zu verweigern, bis die Geschäftsführung diese sogenannten Praktikanten tarifgerecht als pädagogische Helfer bezahlt. Die Geschäftsführung äußerte aber schon, das sie dies nicht könne und dann zur Entlassung der Kollegen gezwungen wäre.