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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Praktikum - Mitbestimmung bei der Einstellung eines Praktikanten?

S
spike2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Müssen wir als BR bei einer Einstellung eines Praktikanten für 3 Wochen mitbestimmen ??

Würde mich über eine schnelle Antwort freunen

Mfg

7.08705

Community-Antworten (5)

P
pit47

14.11.2008 um 14:34 Uhr

Hallo Spike2008, es ist eine Einstellung nach §99 BetrVG, ihr müsst also angehört werden.

R
Rapper22

14.11.2008 um 14:39 Uhr

@Spike2008,

kurz und bündig, NEIN.

Rapper22

S
spike2008

14.11.2008 um 16:02 Uhr

1x ja und 1 x Nein wäre schön wenn sich nochmal jemand dazu äußern kann !

mfg spike2008

R
Rapper22

14.11.2008 um 17:09 Uhr

Nein deshalb, weil mit einem Praktikanten kein Arbeitsvertrag eingegangen wird und üblicherweise auch keine Bezahlung erfolgt. Es gibt freiwillige Praktika und Pflichtpraktika, wie zum Beispiel bei Ärzten oder Apotheker. Alles andere sind eigendlich freiwillige Praktika, wo sich derjenige für ein Praktikum bewirbt. Es wird zwischen dem Praktikumbetrieb und dem Praktikanten ein Praktikumsvertrag abgeschlossen, der rechtlich nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichgestellt werden kann bzw. gleichgestellt ist. Es erfolgt in dem Sinne auch keine Einstellung. Stell dir vor, so wie es in unserem Betrieb oft genug vorkommt, dass einige Schüler aus Klasse 8 oder 9 ein Praktikum beantragen und auch bekommen. Mit denen kannst du rechtlich keinen Vertrag abschließen, da sie auf Grund ihres Alters keine Rechtsgeschäfte abschließen dürfen.

Deshalb, NEIN, was die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG anbelangt.

MfG

Rapper22

S
spike2008

17.11.2008 um 08:20 Uhr

Danke dir für die genaue Erklährung

Mfg Spike2008

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