Erstellt am 14.11.2008 um 13:34 Uhr von pit47
Hallo Spike2008,
es ist eine Einstellung nach §99 BetrVG, ihr müsst also angehört werden.
Erstellt am 14.11.2008 um 13:39 Uhr von Rapper22
@Spike2008,
kurz und bündig, NEIN.
Rapper22
Erstellt am 14.11.2008 um 15:02 Uhr von spike2008
1x ja und 1 x Nein wäre schön wenn sich nochmal jemand dazu äußern kann !
mfg spike2008
Erstellt am 14.11.2008 um 16:09 Uhr von Rapper22
Nein deshalb, weil mit einem Praktikanten kein Arbeitsvertrag eingegangen wird und üblicherweise auch keine Bezahlung erfolgt. Es gibt freiwillige Praktika und Pflichtpraktika, wie zum Beispiel bei Ärzten oder Apotheker. Alles andere sind eigendlich freiwillige Praktika, wo sich derjenige für ein Praktikum bewirbt. Es wird zwischen dem Praktikumbetrieb und dem Praktikanten ein Praktikumsvertrag abgeschlossen, der rechtlich nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichgestellt werden kann bzw. gleichgestellt ist. Es erfolgt in dem Sinne auch keine Einstellung. Stell dir vor, so wie es in unserem Betrieb oft genug vorkommt, dass einige Schüler aus Klasse 8 oder 9 ein Praktikum beantragen und auch bekommen. Mit denen kannst du rechtlich keinen Vertrag abschließen, da sie auf Grund ihres Alters keine Rechtsgeschäfte abschließen dürfen.
Deshalb, NEIN, was die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG anbelangt.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.11.2008 um 07:20 Uhr von spike2008
Danke dir für die genaue Erklährung
Mfg
Spike2008