Verzicht auf Mitbestimmung bei Einstellung von Praktikanten?
Hallo zusammen,
wir sind ein relativ neuer Betriebsrat mit 3 Mitgliedern. Wir versuchen uns gerade gegenüber des Arbeitgebers zu behaupten und auf unsere Mitbestimmungsrechte zu bestehen. Bislang wurden diese nämlich leider noch ignoriert.
Nun wurden wir gefragt, ob man eine Regelung treffen könnte, dass wir bei Praktikanten auf unser Mitbestimmungsrecht verzichten.
Wie handhabt ihr das? Im Endeffekt ist es natürlich ein enormer Aufwand, wenn für jeden Praktikanten eine Zustimmung erteilt werden muss aber letztlich ist das doch eine unserer Aufgaben, auf die wir nicht einfach verzichten können. Oder?
Macht es einen Unterschied, ob das Mitbestimmungsrecht einen normalen Angestellten, einen Praktikanten, einen 450 Euro Jobber oder einen Übungsleiter betrifft?
Danke für eure Meinungen und Erfahrungen!
Community-Antworten (4)
17.06.2019 um 21:50 Uhr
Nein - kein Unterschied. An einen Verzicht auf eure Rechte ist nicht zu denken. Es dauert eben so lange, wie es dauert.
18.06.2019 um 10:17 Uhr
Wir verzichten z.B. auf die Mitbestimmung bei Schülerpraktikanten, bei Studenten, die ein halbes Jahr bleiben werden wir aber angehört.
18.06.2019 um 11:21 Uhr
Gerade, weil ihr in der Findungsphase seid und eure MBR gegen den AG behaupten must, würde ich schon nicht daruf verzichten. Auch nicht bei Schülerpraktikanten.
Ich weiß ja nicht wie vile ihr da immer habt, aber man kann das ganze ja auch in einer verkürtzen Form (z.B. in einer Excel Tabelle) mit nur ein paar Angaben machen. Ohne alle Unterlagen in Papierform hin und herzuschicken.
18.06.2019 um 11:52 Uhr
"... würde ich schon nicht daruf verzichten. Auch nicht bei Schülerpraktikanten."
"Wir verzichten z.B. auf die Mitbestimmung bei Schülerpraktikanten, bei Studenten, die ein halbes Jahr bleiben werden wir aber angehört. "
Warum soll man auf etwas verzichten was man gar nicht hat? Sofern es sich tatsächlich um echte Schhülerpractica handelt (z.B. BORS, BOGY) bei denen die Schüler den Kollegen über die Schulter schauen, vielleicht mal probeweise einfache Tätigkeiten durchführen, aber nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert sind (also grob gesagt nichts verwertbares produzieren), besteht auch keine Mitbestimmung bei deren "Einstellung".
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