Ich will noch mal auf den Begriff "Namen anpassen" eingehen:
Bei derartigen Sachen muss man genau aufpassen, was mit dem "Arbeitgeber" passiert.
Was genau meinst Du?
Hat sich tatsächlich nur der Name geändert, oder hat sich real der Arbeitgeber geändert? Sprich: Gab es bislang für Eure Firma eine eigene Geschäftsführung und jetzt sitzt diese in der "großen Firma"? Falls ja, war das definitiv ein Betriebsübergang.
Betrieb und Unternehmen sind zwei grundverschiedene Sachen und streng zu trennen.
Ein Unternehmen ist der rechtliche Eigentümer eines oder mehrerer Betriebe.
Eine natürliche oder juristische Person ist wiederum der Eigentümer des Unternehmens.
Wenn diese "große Firma" seinerzeit das Unternehmen gekauft hat, war dieses zwar der neue Eigentümer des Unternehmes "kleine Firma", dieses selbst hat an sich aber weiter bestanden, hatte eine Geschäftsführung und deshalb war es damals auch kein Betriebsübergang, da nicht der Betrieb, sondern das Unternehmen übergegangen war. Beide bildeten einen Konzern.
Wird JETZT aber der Betrieb aus diesem Unternehmen "kleine Firma" herausgelöst und dem Unternehmen "große Firma" einverleibt (d.h. diese wird SELBST Eigentümer des Betriebes), dann ist das eben ein Betriebsübergang: Der Betrieb geht über von Eigentümer "kleine Firma" auf den Eigentümer "große Firma". Ob die "kleine Firma" weiter besteht oder aufgelöst wird, ist dabei belanglos.
DAS solltet ihr GENAU hinterfragen, da die Konsequenzen, wie NoPain andeutet, weitreichend sein können. Das Recht zu dieser Information ergibt sich aus §111 bzw. §80 BetrVG.
> Können wir daraus einen Nutzen erzielen, zwecks Gehälter?
NoPain> Betriebsübergang hat jedoch viele (!) mögliche Nachteile, zB.
NoPain> Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die für Eure alte Firma gelten.
Aber auch das Gegenteil ist möglich! Wenn Euer neuer AG tarifgebunden ist, dann gelten die neuen Tarifverträge ab Zeitpunkt des Betriebsübergangs für Euch. I.d.R. sind TV besser als Einzelverträge. Wenn ihr also bisher nicht tarifgebunden wart, KANN es durchaus sein, dass (ohne das es einer Änderung Eurer Verträge bedarf) für Euch auch die besseren Löhne und Gehälter, mehr Urlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, etc. des TV gelten. Allerdings gelten sie nur dann zwingend, wenn Eure MA auch in der GEW sind. Andernfalls kann es sein, dass der AG sich weigert die tariflichen Bedingungen auf Euch anzuwenden.