Namensänderung = neuer Arbeitsvertrag?
Hallo, unsere firma wurde von einem großen Unternehmen aufgekauft, der alte Name wurde beibehalten, somit waren wir eine eigene Firma aber große Cheffirma.
Nun meine Frage, das Unternehmen gleicht nun den Namen an des ihren an, somit sind wir dann zugehörig zum gr. Unternehmen.
Bekommen wir dann neue Arbeitsverträge?
Können wir daraus einen Nutzen erzielen, zwecks Gehälter?
Und wie läuft das dann mit dem Betriebsrat,können wir uns dann Unterstützung erhoffen von deren Betriebsrat? , da wir leider von Anfang an zu kämpfen hatten, auch Schulungen haben wir keine Genehmigt bekommen, ausser die erste zum Betriebsverfassungsgesetz.
Über Antworten wäre ich dankbar.
Community-Antworten (7)
12.04.2013 um 00:48 Uhr
Die alten ArbV bleiben weiter gültig und für beide Seiten verbindlich. Oft versuchen AG den AN neue ArbV aufzuschwätzen, doch Vorsicht man verschlechtert sich leider oft. Also ggf vor Unterschrift Anwalt und oder Gewerschaft prüfen lassen.
12.04.2013 um 01:32 Uhr
Danke für deine Antwort. Gut zu wissen das nicht zwingend neue Verträge notwendig sind.
12.04.2013 um 09:05 Uhr
@luise,
das sieht mir sehr nach einen schleichenden Betriebsübergang nach § 613a aus, ohne die Regeln einzuhalten! Recherchiere mal nach dem og. Begriff und holt Euch einen Sachverständigen ins Gremium, Ihr habt da nämlich massive Mitbestimmungs- und Informationsrechte die offenbar nicht engehalten wurden. Neue Arbeitsverträge wären tatsächlich unnötig, da aber der Firmenname schleichend angepasst wird, wird der AG Euch versuchen Neue unterzujubeln! Vermutlich werden diese Neuen AVs dann Änderungskündigungen heißen. Der AG wird Euch erzählen das sich damit nichts ändern wird und Ihr die ruhig unterschreiben könnt. Ein Firmennamenswechsel bzw. Betriebsübergang hat jedoch viele (!) mögliche Nachteile, zB. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die für Eure alte Firma gelten.
Als, aufpassen und ganz schnell einen Sachverständigen mit ins Boot geholt!
12.04.2013 um 10:21 Uhr
Ein Namenswechsel hat doch nun wirklich gar keine Auswirkungen. Erst ein Betriebsübergang würde irgend etwas ändern. Es wäre zu überlegen einen Konzernbetriebsrat zu gründen. Das war aber auch vor einem Namenswechsel möglich. Alle Verträge also auch BV und Arbeitsvertrag werden von dieser Maßnahme nicht berührt.
Auch ein Betriebsübergang führt nicht dazu daß der Arbeitsvertrag ungültig wird. Unsere Firma wurde bereits ausgegliedert, verkauft, wieder eingegliedert und wieder verkauft. Es gibt hier Mitarbeiter die haben noch Verträge die mit der ersten Fa. abgeschlossen wurden, Ma die ihren Vertrag nach der ausgliederung abgeschlossen haben und Mitarbeiter die schon lange dabei sind und einen neuen Vertrag, der allen MA angeboten wurde, angenommen haben weil er für sie günstiger ist.
12.04.2013 um 10:26 Uhr
Deren BR / alter BR
Ihr seit doch wahrscheinlich örtlich getrennt von der Mutter und der Betrieb als solcher (Standort, Organisation) bleibt bestehen. Also bleibt auch der BR weiterhin im Amt.
12.04.2013 um 10:56 Uhr
Ich will noch mal auf den Begriff "Namen anpassen" eingehen:
Bei derartigen Sachen muss man genau aufpassen, was mit dem "Arbeitgeber" passiert.
Was genau meinst Du? Hat sich tatsächlich nur der Name geändert, oder hat sich real der Arbeitgeber geändert? Sprich: Gab es bislang für Eure Firma eine eigene Geschäftsführung und jetzt sitzt diese in der "großen Firma"? Falls ja, war das definitiv ein Betriebsübergang. Betrieb und Unternehmen sind zwei grundverschiedene Sachen und streng zu trennen. Ein Unternehmen ist der rechtliche Eigentümer eines oder mehrerer Betriebe. Eine natürliche oder juristische Person ist wiederum der Eigentümer des Unternehmens. Wenn diese "große Firma" seinerzeit das Unternehmen gekauft hat, war dieses zwar der neue Eigentümer des Unternehmes "kleine Firma", dieses selbst hat an sich aber weiter bestanden, hatte eine Geschäftsführung und deshalb war es damals auch kein Betriebsübergang, da nicht der Betrieb, sondern das Unternehmen übergegangen war. Beide bildeten einen Konzern. Wird JETZT aber der Betrieb aus diesem Unternehmen "kleine Firma" herausgelöst und dem Unternehmen "große Firma" einverleibt (d.h. diese wird SELBST Eigentümer des Betriebes), dann ist das eben ein Betriebsübergang: Der Betrieb geht über von Eigentümer "kleine Firma" auf den Eigentümer "große Firma". Ob die "kleine Firma" weiter besteht oder aufgelöst wird, ist dabei belanglos.
DAS solltet ihr GENAU hinterfragen, da die Konsequenzen, wie NoPain andeutet, weitreichend sein können. Das Recht zu dieser Information ergibt sich aus §111 bzw. §80 BetrVG.
Können wir daraus einen Nutzen erzielen, zwecks Gehälter? NoPain> Betriebsübergang hat jedoch viele (!) mögliche Nachteile, zB. NoPain> Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die für Eure alte Firma gelten.
Aber auch das Gegenteil ist möglich! Wenn Euer neuer AG tarifgebunden ist, dann gelten die neuen Tarifverträge ab Zeitpunkt des Betriebsübergangs für Euch. I.d.R. sind TV besser als Einzelverträge. Wenn ihr also bisher nicht tarifgebunden wart, KANN es durchaus sein, dass (ohne das es einer Änderung Eurer Verträge bedarf) für Euch auch die besseren Löhne und Gehälter, mehr Urlaub, zusätzliches Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, etc. des TV gelten. Allerdings gelten sie nur dann zwingend, wenn Eure MA auch in der GEW sind. Andernfalls kann es sein, dass der AG sich weigert die tariflichen Bedingungen auf Euch anzuwenden.
12.04.2013 um 11:50 Uhr
Wow doch soviel zu beachten, lt euren Schilderungen ist es dann eher ein betriebsuebergang! Ich bin als nachruecker im April in br gerutscht und hab noch keinerlei schulung, leider besteht das beim brv auch nur zum Teil! Arbeitsrecht wurde von der fa als schulung nicht genehmigt und sie waren wohl schon mit Anwalt dran , nehmen es jetzt aber wohl so hin.
Wir sind nur 3 leute und davon hat keiner so richtig einen Plan!
Ich werde mich kundig machen zwecks Regelungen oder tv, da das ein weltweites Unternehmen ist kann dies durchaus sein.
Danke erstmal! !!!
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