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Deutsche GmbH wird Teil eines englischen Konzerns, neue Arbeitsverträge

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JustusBS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich möchte eine Frage stellen zum Thema 'Arbeitsverträge, englischer Konzern'.

Unsere deutsche GmbH gehört seit 5 Jahren zu einem englischen Unternehmen. Wir sind in der Luftfahrtbranche tätig und die Verbindungen zur englischen Mutter sind sehr ausgeprägt. So erfolgt die Einsatzplanung aus England. Die Personalplanung der deutschen Mitarbeiter wird defacto noch von Deutschland gemacht, aber das letzte Wort hat immer die englische Basis. In Zukunft soll auch die Personalplanung aus England erfolgen. Die Kunden haben Veträge mit uns, der deutschen GmbH. Aber wir verleihen quasi unsere Mitarbeiter an das englische Unternehmen. Soll ein Kundenauftrag abgewickelt werden, dann 'leasen' wir das Flugzeug mit Besatzung vom englischen Unternehmen.

Alles in allem ist das Konstrukt sehr kompliziert. So kompliziert und auch nicht rechtlich abgesichert, dass der englische Mutterkonzern jetzt einen Schnitt machen möchte und das ganze auf eine gesicherte Basis stellen möchte.

Die deutsche GmbH soll als 'legal entity' bestehen bleiben. Was heisst das genau? Unsere Verträge sollen aber so geändert werden, dass wir dann bei einer 'deutschen Ausgabe' des englischen Unternehmens beschäftigt sein werden. Unsere deutsche GmbH würde dabei entweder aufgelöst oder würde komplett in das neue Unternehmen aufgehen. Alternativ würde die deutsche GmbH eine Leiharbeitsfirma werden.

Der Betriebsrat wird diesen Übergang begleiten. Das englische Unternehmen wird an uns als BR herantreten und die neuen Verträge aushandeln. Wir stehen jetzt allein vor dieser Riesen-Aufgabe, vom bisherigen deutschen Geschäftsführer ist nicht viel Hilfe zu erwarten.

Mein Frage daher: Was müssen wir beachten? Was muss in den neuen (englischen) Verträgen unbeding drinstehen, damit zB weiterhin Sozialleistungen in D gezahlt werden. Wo könnte man denn z.B. einen Beispielvertrag (englischer Mutterkonzern, deutsche Zweigstelle) einsehen?

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Community-Antworten (4)

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edgar

20.06.2011 um 15:26 Uhr

Bei Betriebsübergängen usw.- bedarf es nicht zwingend neuer Arbeitsverträge. Die alten Arbeitsverträge gelten einfach weiter. Der neue AG kann auch keine AN zwingen neue Arbeitsverträge zu unterschreiben.

Man sollte sich sehr gut Anwaltlich oder durch die Gewerkschaft beraten lassen bevor man sich entschließt einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Denn es könnten ja dann Nachteile entstehen.

Also, also BR unbedingt einen Anwalt hinzuziehen!

Wichtig ist auch, alle geltenden BV und den TV sichern, da diese Inhalte Bestandteil des ArbV sind und bleiben.

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JustusBS

20.06.2011 um 16:52 Uhr

Edgar, vielen Dank für Deine prompte Antwort.

Wir wissen, dass uns keiner zwingen kann, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Allerdings haben wir keine Alternative, wenn wir weiterhin in unserem Beruf beschäftigt sein wollen. Die Betriebsmittel, sprich die 'Flugzeuge', gehören der englischen Mutter. Die Kollegen sind daher der Meinung, dass sie durchaus neue Verträge unterschreiben würden, wenn die Rahmenbedingungen okay sind.

Wir haben auch Anwälte in der Hinterhand, die wir zurate ziehen werden. Gewerkschaftlich organisiert ist aber niemand von uns.

Da aber auch der übergeordnete Konzern noch nicht genau weiß, wie genau sie die Sache anstellen wollen, würde ich gerne vorbereitet sein, vielleicht auch Vorschläge unterbreiten wollen. Ich bräuchte dafür einen Beispielarbeitsvertrag oder eine Art Leitfaden. Wo bekäme man denn dies? Gewerkschaft? Geht das überhaupt?

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edgar

20.06.2011 um 17:13 Uhr

.....Wir wissen, dass uns keiner zwingen kann, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Das ist doch schon mal gut!

......Allerdings haben wir keine Alternative, wenn wir weiterhin in unserem Beruf beschäftigt sein wollen. Das hat mit neuen ArbV nichts zu tun!

.....Die Betriebsmittel, sprich die "Flugzeuge", gehören der englischen Mutter Auch das hat mit neuen ArbV nichts zu tun!

Gerade dass engliche Arbeitsrecht ist ein ganz anderes als das unsere. Daher dürfte dieses sich auf in ArbV der Mutter niederschlagen.

Wenn ihr also nicht tarifgebunden seid, was immer mal bei solchen DIngen, sofern man dann den neuen ArbV nicht unterschreibt ein Problem sein kann, da dann der alte TV einfriert.

Klar Muster kann man von der Gewerkschaft haben aber es bedarf dann die Mitgliedschaft

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JustusBS

21.06.2011 um 15:10 Uhr

Jau, vielen Dank nochmal.

Hauptsächlich geht es dem englischen Unternehmen darum, uns Verträge ohne Stundenzählerei zu geben (bisher vertragliche vereinbart: 40h / pro Woche). Die neuen Verträge würden dann nur noch Flug- und Ruhedienstzeiten vereinbaren. Es gibt also durchaus eine Obergrenze der maximal zu leistenden Stunden und bei fliegendem Personal ist eine Stundenregelung wie bisher sowieso eher hinderlich.

Ausserdem würden dann unsere englischen Vorgesetzen auch zu disziplinarischen Vorgesetzen werden, was ebenfalls gewünscht ist, bzw. was notwendig ist, da die englische Firma das Flugbetriebszeugnis hält.

Beides nichts, wovor man Angst haben müsste - meiner Meinung nach. Das Problem ist, dass der englische Konzern nicht überblickt, welche Folgen ein englischer Arbeitsvertrag für deutsche Arbeitnehmer haben kann, hinsichtlich - Beispiele - Sozialversicherungsabgaben, Urlaubsregelung, Kündigungsschutz. Solche Regelungen müssen durch den neuen Arbeitsvertrag unbedingt abgedeckt werden.

Daher meine Frage: Wie formuliert man das am besten. Ich denke auch, da muss ich mich an eine Gewerkschaft wenden. Das Thema ist für eine Laien schwer zu handeln.

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