Betriebsteilübergang mit neuen Arbeitsvertrag - oder bleibt der alte?
Hallo Experten
bei einem Betriebsteilübergang MÜSSEN die Mitarbeiter neue Arbeitsverträge bekommen oder bleiben die alten Verträge bestehen und gehen mit über?
Danke für die Hilfe
Oba Ma
Community-Antworten (3)
17.02.2009 um 12:34 Uhr
Oba Ma, die alten AV bleiben in der Regel bestehen und gehen mit über. Der BR sollte die AN genau über ihre Rechte gemäß § 613a BGB aufklären und sich auch selbst genau informieren, damit es gerade nicht zu neuen Verträgen kommt. Denn dann haben die AN genau die Rechte, die im BGB § 613a stehen, nicht mehr.
17.02.2009 um 14:14 Uhr
Hi Oba Ma,
genau das haben wir vor ca 11 Monaten hinter uns gebracht. Nach 613a hat uns unser neuer ArbG in Ruhe gelassen. Versucht aber immer wieder uns zu BVen zu bewegen die schlechter sind als die von uns mitgebrachten.(Wir bleiben aber hart- wieso was verhandeln was wir schon lange haben?)
Im Voraus hat der ArbG in den Informationsschreiben zum BÜ aber schon eine geplante Lohnabsenkung um bis zu 30% (die auch ausgeschöpft werden sollen) angekündigt.
Rechtlich gesehen gibt es da folgende Möglichkeiten:
- neue ArbV für jeden- ArbN MUSS dies nicht unterschreiben- rechtlich bringt jeder einen individuellen ArbV mit der noch in 30 Jahren gilt ;-)
- Zusätze zu den vorhandenen ArbV die aber auch z.B. auf neue BVen verweisen oder anderes verschlechtern
- Änderungskündigung- muss der ArbN, wenn auch Zähneknirchend annehmen, ABER einen Vermerk auf die rechtliche Prüfung anfügen.Klage und Annahme des neuen Vertrages unter Vorbehalt Klage vor Arbeitsgericht innerhalb 21 Tagen durch Arbeitnehmer.Das Arbeitsgericht prüft dann ob die Änderungskündigung zu Unrecht ausgesprochen wurde. (Siehe entsprechende Verdi Info : http://tk-it.verdi.de/news/arvato_tarifinfo_3_2008 )
Letztendlich bleibt nur eines als Tipp für euch:
- klärt die Leute auf
- versteckt alles Kugelschreiber
- Holt euch Hilfe bei eurer für euch zuständigen Gewerkschaft
- Holt euch Hilf bei eurem Anwalt
- bleibt stark -ich weis wovon ich schreibe.
Heiko
17.02.2009 um 21:47 Uhr
Oba Ma Die Arbeitsverträge bleiben bestehen. Will der Arbeitgeber die Arbeitsverträge ohne Zustimmung der Betroffenen ändern, wäre dies nur über eine Änderungskündigung möglich. Wird eine Änderungskündigung nur zum Zweck der Lohnreduzierung ausgesprochen, dürfte diese einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht nicht standhalten.
Verwandte Themen
Verständnisfrage Betriebsteilübergang
ÄlterHallo beisammen, da sich hier die Fragen zu Betriebsübergängen häufen, habe ich auch eine Verständnisfrage. Der AG hat uns informiert, dass er die Dienstleistungsaufgaben eines wesentlichen und
Nachträglicher Wechsel eines MA nach Betriebsteilübergang
ÄlterHallo, wir hatten Anfang des Jahres einen Betriebsteilübergang in eine neue Gesellschaft (zum 1.1.). Nun wechselt eine weitere Mitarbeiterin (auf eigenen Wunsch) in die neue Gesellschaft (zum 1.4.).
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Neujahrsansprache im BR Forum
ÄlterDamals war's, in 2008, da wurde uns eine Botschaft gebracht. Alle hatten ihren Spaß, der Admin fand, im Übermaß. Änderte alles, was ein Graus, viele sagten:"Aus die Maus!" Löscht, verschiebt und
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde