Jetzt geht mein alter und neuer ArbG. hin und will nach dem Jahr und gemäß 613a eine neue Lohnstruktur mit neuen Arbeitsverträgen einführen. Er hat uns ein um 550 Euro niedrigeres Fixgehalt angeboten und dafür eine beschäftigungszusage bis 2010 gegeben.
Fragen:
Wenn ich Klage vor dem ArbGericht habe ich eine Chance mein altes Gehalt weiter zu bekommen?
Was muss der ArbG. da im ArbGericht alles mitteilen? Muss er auch was sagen, welche Struktur er jetzt hat und wie diese Ausgliederung zustande kam?
Prüfen die die finanzielle Abhängigkeit von dem hauptverein, der auch gleichzeitig gesellschafter ist?
Danke
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Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen