Erstellt am 18.08.2013 um 18:51 Uhr von Kölner
Mit Arbeitsverträgen hast du nichts zu schaffen...
Erstellt am 18.08.2013 um 18:58 Uhr von AlterHase
@Hellla
Ja und nein oder teils/teils.
Wenn bei euch ein Formulararbeitsvertrag verwendet wird, also alle erhalten den gleichen Vordruck, so unterliegt dieser der Inhaltskontrolle durch den BR.
Sollte dies nicht der Fall sein und es werden individuell unterschiedliche Verträge geschlossen, dann nicht.
Hier handelt es sich um individual getroffene Vereinbarungen zwischen AG und AN, die einen BR direkt nichts angehen.
Mach einer glaubt jetzt, dass ein BR doch prüfen muss, ob die Inhalte nicht gegen irgendwelche Gesetze, Tarife oder Verordnungen verstoßen. Dies ist aber falsch. Sollten sie vorhanden sein, so sind sie sowieso ungültig oder BR relevante Inhalte können auch auf anderem Wege erfahren werden.
Sollte es sich hier gar um eine Person handeln, die unter den § 5 Abs. 3 BetrVG fällt, ist der BR sowieso außen vor. Das könnte auch bei einer Kitaleiterin der Fall sein.
Erstellt am 18.08.2013 um 19:04 Uhr von Snooker
Bei Kindertageseinrichtungen würde ich vielleicht auch schauen ob es sich nicht um ein Tendezbetrieb handeln könnte. In dem Falle müsste der AG zwar im Sinne des §99 Abs 1 BetrVG Unterrichten. Der BR hätte aber kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach §99 Abs .BetrVG
Weiter wäre zu prüfen ob die Leiterin nicht dann unter leitende Angestellte nach §5 Abs 3 BetrVG eh raus fällt:
Erstellt am 19.08.2013 um 07:42 Uhr von gironimo
Für den Normalfall bekommst Du den Arbeitsvertrag doch gar nicht zu Gesicht. Es sei denn, der AN kommt zu Dir und fragt Dich, ob mit dem Vertrag alles o.k. ist.
Und da würde ich mich als BR nicht überschätzen. Der BR ist kein Rechtsauskunftsstelle. Der BR kann eine Einschätzung der Lage vornehmen und seine Meinung äußern. Das ist zwar schon eine ganze Menge und hilft vielen weiter; rechtsverbindlich ist es aber nicht.