Betriebsrat Mitbestimmung bei neuen Arbeitsvertrag
Liebe Mitstreiter, wir sind ein Verein mit 4 Kindertageseinrichtunben Ab neuem Schuljahr wird eine Erzieherin, Leiterin in einer der Einrichtungen. Sie hat sich für die Stelle beworben und ihr wurde für den Anfang erst mal eine halbe Stelle als Leiterin angeboten. Die Kita ist im Aufbau und wird bis März 2014 voll belegt sein, so dass diese halbtagstelle in eine ganztagsstelle umgewandelt wird. Meine Aufgabe als BR sehe ich nun, den neuen Arbeitsvertrag zu prüfen. Denn bei der Umsetzung sind ja AN und AG einig. Liege ich da richtig? Danke lg. hella
Community-Antworten (4)
18.08.2013 um 20:51 Uhr
Mit Arbeitsverträgen hast du nichts zu schaffen...
18.08.2013 um 20:58 Uhr
@Hellla Ja und nein oder teils/teils.
Wenn bei euch ein Formulararbeitsvertrag verwendet wird, also alle erhalten den gleichen Vordruck, so unterliegt dieser der Inhaltskontrolle durch den BR.
Sollte dies nicht der Fall sein und es werden individuell unterschiedliche Verträge geschlossen, dann nicht. Hier handelt es sich um individual getroffene Vereinbarungen zwischen AG und AN, die einen BR direkt nichts angehen.
Mach einer glaubt jetzt, dass ein BR doch prüfen muss, ob die Inhalte nicht gegen irgendwelche Gesetze, Tarife oder Verordnungen verstoßen. Dies ist aber falsch. Sollten sie vorhanden sein, so sind sie sowieso ungültig oder BR relevante Inhalte können auch auf anderem Wege erfahren werden.
Sollte es sich hier gar um eine Person handeln, die unter den § 5 Abs. 3 BetrVG fällt, ist der BR sowieso außen vor. Das könnte auch bei einer Kitaleiterin der Fall sein.
18.08.2013 um 21:04 Uhr
Bei Kindertageseinrichtungen würde ich vielleicht auch schauen ob es sich nicht um ein Tendezbetrieb handeln könnte. In dem Falle müsste der AG zwar im Sinne des §99 Abs 1 BetrVG Unterrichten. Der BR hätte aber kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach §99 Abs .BetrVG Weiter wäre zu prüfen ob die Leiterin nicht dann unter leitende Angestellte nach §5 Abs 3 BetrVG eh raus fällt:
19.08.2013 um 09:42 Uhr
Für den Normalfall bekommst Du den Arbeitsvertrag doch gar nicht zu Gesicht. Es sei denn, der AN kommt zu Dir und fragt Dich, ob mit dem Vertrag alles o.k. ist.
Und da würde ich mich als BR nicht überschätzen. Der BR ist kein Rechtsauskunftsstelle. Der BR kann eine Einschätzung der Lage vornehmen und seine Meinung äußern. Das ist zwar schon eine ganze Menge und hilft vielen weiter; rechtsverbindlich ist es aber nicht.
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Darf in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden das man von Lohnerhöhungen ausgeschlossen, wird wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt
ÄlterIn der Betriebsvereinbarung steht das der Betriebsrat mit der Geschäftsführung des neuen Unternehmens eine Regelung treffen die für die Mitarbeiter gelten die einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?
ÄlterHallo, folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun