Erstellt am 29.11.2006 um 13:08 Uhr von SusiSorglos
@cramsnotna
das kann er zu den gleichen Konditionen die sie vorher bekommen hat. So war es auch in unserer Firma. Kann dir leider im Moment auch nicht sagen wo man es nachlesen kann.
Gruss Susi
Erstellt am 29.11.2006 um 13:47 Uhr von Nemet
@cramsnota
Hallo, schau doch einfach mal bei google rein unter dem Stichwort "Mutterschutzgesetz". Da findest Du Alles.
Erstellt am 29.11.2006 um 15:28 Uhr von viktor
die Kollegin wird ja nicht wieder eingestellt sondern setzt ihr Arbeitsverhältnis fort. Die Tätigkeit muss dem Arbeitsvertrag entsprechen. Möglicher Weise steht eine Versetzung an, bei die der Betriebsrat zu beteiligen ist.