Spind Aufgebrochen
Hallo Kolleginnen und Kollegen, Bei uns hat der AG ein Spind unberechtigt aufgebrochen (da Abgeschlossen). Der AN hatte gekündigt und während der Kündigungsfrist urlaub genommen. In dieser Zeit hat der AG den Spind geöffnet und geleert. Alle Sachen die im Spind wurden separat gelagert und dem AN zu dem Zeitpunkt übergeben wo er selbst den Spind leer machen Wollte. Laut AN sind die Sachen alle vollständig und es war ihm auch egal da er Gekündigt hatte. Meine Frage handelte der AG rechtswidrig? wir haben jedenfalls keine BV in Sachen Spinde oder deren Öffnung. Danke im voraus.
Community-Antworten (1)
06.04.2013 um 21:50 Uhr
nicht alles, was "rechtswidrig" wäre, ist auch strafbewehrt. der AG verletzt hier mehr oder weniger schwer die Persönlichkeitsrechte des AN, falls der Spind auch zur Aufbewahrung privater Dinge vorgesehen wäre, also ist das unbefugte Öffnen erstmal rechtswidrig
Sachbeschädigung ist wohl auszuschließen, wenn der Spind Eigentum des AG ist und auch kein vom AN selbst beschafftes Schloß aufgebrochen bzw. zerstört wurde
evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten scheidet ebenfalls aus, wenn der Geschädigte sich nicht geschädigt fühlt.
auch kam offenbar nichts abhanden, da der AN selbst die Vollzähligkeit der Gegenstände bestätigte
also bleibt : rechtswidrig, aber folgenlos
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