Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Bei uns hat der AG ein Spind unberechtigt aufgebrochen (da Abgeschlossen).
Der AN hatte gekündigt und während der Kündigungsfrist urlaub genommen. In dieser Zeit hat der AG den Spind geöffnet und geleert. Alle Sachen die im Spind wurden separat gelagert und dem AN zu dem Zeitpunkt übergeben wo er selbst den Spind leer machen Wollte. Laut AN sind die Sachen alle vollständig und es war ihm auch egal da er Gekündigt hatte.
Meine Frage handelte der AG rechtswidrig? wir haben jedenfalls keine BV in Sachen Spinde oder deren Öffnung. Danke im voraus.