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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Spind Aufgebrochen

M
mcedeka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, Bei uns hat der AG ein Spind unberechtigt aufgebrochen (da Abgeschlossen). Der AN hatte gekündigt und während der Kündigungsfrist urlaub genommen. In dieser Zeit hat der AG den Spind geöffnet und geleert. Alle Sachen die im Spind wurden separat gelagert und dem AN zu dem Zeitpunkt übergeben wo er selbst den Spind leer machen Wollte. Laut AN sind die Sachen alle vollständig und es war ihm auch egal da er Gekündigt hatte. Meine Frage handelte der AG rechtswidrig? wir haben jedenfalls keine BV in Sachen Spinde oder deren Öffnung. Danke im voraus.

17.01301

Community-Antworten (1)

W
Watschenbaum

06.04.2013 um 21:50 Uhr

nicht alles, was "rechtswidrig" wäre, ist auch strafbewehrt. der AG verletzt hier mehr oder weniger schwer die Persönlichkeitsrechte des AN, falls der Spind auch zur Aufbewahrung privater Dinge vorgesehen wäre, also ist das unbefugte Öffnen erstmal rechtswidrig

Sachbeschädigung ist wohl auszuschließen, wenn der Spind Eigentum des AG ist und auch kein vom AN selbst beschafftes Schloß aufgebrochen bzw. zerstört wurde

evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten scheidet ebenfalls aus, wenn der Geschädigte sich nicht geschädigt fühlt.

auch kam offenbar nichts abhanden, da der AN selbst die Vollzähligkeit der Gegenstände bestätigte

also bleibt : rechtswidrig, aber folgenlos

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