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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber halbiert die Spinde

B
Brentan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir haben bei uns die wunderbare Situatuation das wir immer weiter die produktion erweitern und anbauen, verbunden mit mehreren Einstallungen jeden Monat. Es wird unheimlich neuer Produktionsraum sowie Maschinen geplant und gebaut. Leider haben unsere Vorgesetzten dabei vergessen das es auch Menschen benötigt diese zu Bedienen oder zu Reparieren...... Kann ja mal Passieren aber leider waren die vorhandenen Spinde alle belegt. Da war guter Rt Teuer!! Das Ei des Kolumbus war in diesem Fall eine Idee aus dem Büro. Spindgröße Halbieren und damit Anzahl verdoppeln bei minimalen Kosten ( Neu bauen wäre teurer und dauert länger. Gesagt getan es wurden nach einer Anhörung an den BR der die Frist verstreichen ließ "Z-Spinde angeschafft. Wer wissen will wie die aussehen sollte mal googeln und nach der Firma Wolf schauen so etwa sehen die aus. Nun muss ich sagen das ich im Moment einen Spind mit 28mm Breite habe und mit durchgehender Tür. Ich arbeite als Instandhalter mit Teils dreckiger Arbeit. In der Arbeitsstätten verordnung steht das ich einen Größeren Spind haben müsste als ich im Moment noch habe. Und nun soll er verkleiner werden!! Von der GF und dem BR heisst es die Verordnung §34 ist nur eine Empfehlung und keine verbindliche Angabe!!

Wie sind euere Meinungen und Empfehlungen dazu??

Danke im vorraus

3.25904

Community-Antworten (4)

T
Tulpe

12.06.2014 um 12:05 Uhr

Wie müssen Umkleideräume hinsichtlich Spinde und Bewegungsfreiheit ausgestattet werden?

Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert im Anhang:Umkleideräume müssen a. leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b. mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäft ...

Da ist von muss die Rede. "Muss" ist zwingend Erforderlich. Es gibt Stellen (Berufsgenossenschaft, Gewerkschaft, Aufsichtsamt) die Dir Helfen können.

Gruß

K
Kulum

12.06.2014 um 12:14 Uhr

mit der Verordnung hast du aber ein Problem. Du hast Recht, da steht "müssen", insofern ist die Vorschrift zwingend. Leicht zugänglich und ausreichende Größe ist aber sowas von schön schwammig, dass die Verordnung allein nicht wirklich hilfreich ist. Ich selbst habe nicht nachgeschaut, aber in der Regel werden Verordnungen in den entsprechenden Richtlinien konkretisiert. Vielleicht findest du da was. Wenigstens dem BR würde ich empfehlen, sich mit der BG in Verbindung zu setzen. Die finden das gar nicht witzig, wenn man ihre Verordnungen als "Empfehlungen" runterspielt. Allerdings, vielleicht könnte man die Aussage des BR in die Richtung umdeuten, die Verordnungen lassen absichtlich Gestaltungsspielraum und sind in der Tat sehr allgemein gehalten

Ich nehme an, dein angeblich 28mm breiter Spind, der nun noch verkleinert werden soll, ist ein Schreibfehler?

G
gironimo

12.06.2014 um 13:55 Uhr

Probiert es doch mal mit der Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG "Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen"

Da kommt es ja nicht nur auf die Erfüllung von Richtlinien an, sondern auf gute Argumente, die die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut bringen.

B
Brentan

13.06.2014 um 00:24 Uhr

Also erstmal Danke das ihr geantwortet habt. Es gibt dazu eine Konkretisierung in der ASR 4.1 dort stehen Maße und 300mm Breit und so weiter wenn die Kleidung während der Arbeit nicht dreckig wird 600mm mit Trennung wenn doch. Auch dort ist die Begrifflichkeit "ist einzuhalten" im Text vorhanden!! Doch es wird weiter Argumentiert das es sich nur um eine Empfehlung handelt und diese Aussage hat der BRV Unterschrieben und es im Intranet öffentlich gemacht....

Also ist es nu eine Empfehlung oder nich??

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