Erstellt am 26.06.2014 um 11:37 Uhr von gironimo
Aus meiner Sicht - nein - darf er nicht. Sitte und Anstand gilt auch im Betrieb und auch für Geschäftsführer.
Das würde ich ihm jedenfalls klipp und klar sagen.
Aber was hat die Maschine in der Umkleide verloren? Gibt es keinen Sozialraum dafür?
Ich hoffe doch, dass das Gerät wenigstens über die üblichen Qualitätssiegel für Elektrogeräte verfügt.
Erstellt am 26.06.2014 um 11:55 Uhr von moreno
Hmmm stell mir grade ein Haufen nackiger Frauen vor die mit ner Tasse vor der verbotenen Kaffeemaschine stehen. Das würd ich mir als GF auch näher anschauen wollen ;-)
Erstellt am 26.06.2014 um 11:57 Uhr von Paketistda
Die Damen haben das Gerät in der Umkleide aufgestellt, damit nur sie es nutzen können. Im Pausenraum, wo der übliche Kaffeeautomat steht, haben etwa 230 Leute Zugang und die Hygiene ist sehr mangelhaft.
Die üblichen Qualitätssiegel sind drauf, auch feuerfeste Unterlage, die Elektroprüfung fehlt ( noch ).
Gibt es sonst noch Grundlagen, außer Sitte und Anstand?
Erstellt am 26.06.2014 um 17:05 Uhr von Snooker
* Im Pausenraum, wo der übliche Kaffeeautomat steht, haben etwa 230 Leute Zugang und die Hygiene ist sehr mangelhaft.*
Warum in alles in der Welt ist der BR nicht schon rechtzeitig gegen diesen Umstand vor gegangen? In dem Fall hätte man das Problem mit der Umkleide nicht.
Wie dem auch sei. Nach Rücksprache mit den betroffenen Damen könnte der BR den AG auffordern dies in Zukunft zu unterlassen. Hier geht es um den intimsten Bereich und das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Strafrechtlich nicht gerade ein Kavaliersdelikt. Wenn man es geschickt anstellen würde könnte man sich vielleicht inhaltlich auch mal über § 123 StGB unterhalten
Zum anderem, was würde der AG nun machen wenn Frau Müller und Frau Mayer sich zusammen tun und behaupten würden Frau Müller hätte 5000 € IM Spind liegen gehabt?
Soviel zum Problem des betreten der Damenumkleide.
was die Kaffeemaschine und das Kaffeekochen betrifft:
Wenn die Elektroprüfung noch fehlt, dann muss die Kaffeemaschine auch so lange noch außer Betrieb bleiben. Ich kann auch nicht zur Bank hin gehen und sagen gebt mir mal 50000 € ich bekomme sie 2015 eh überwiesen.
Und weiter sollte man sich die Frage stellen warum der AG überhaupt in die Damenumkleide läuft. Ist es vielleicht verboten dort eine Kaffeemaschine zu betreiben. Aus Sicherheitsgründen, Brandschutz kann es schon Sinn machen dort auch mal nach dem Rechten zu sehen wenn da wo Feuchträume anschließen(Duschen) und mit elektrischen Geräten hantiert wird. Nur müsste man hier eine Regelung treffen.
Erstellt am 26.06.2014 um 17:17 Uhr von blackjack
@Snooker,
#... Frau Müller hätte 5000 € IM Spind liegen gehabt?#
Das in einem unverschlossenen Spind, müsste dann der dämlichkeit zugeordnet werden.
Erstellt am 26.06.2014 um 17:26 Uhr von Snooker
ja ne iss klar blackjack. Wobei ich hier davon ausgegangen bin das die Spinde verschlossen sind.
Aber als Frau alleine schon der Gedanke der Chef kann jeder Zeit an meinem Spind wo mein BH und Schlüpper drin liegen. Als Frau würd ich ausrasten.
Erstellt am 26.06.2014 um 21:35 Uhr von vedusa
Aus meiner Sicht liegt das Problem bei der verdreckten Kantine. Das loesen und gut ist. Habe keinen Slip an auf Arbeit....traegt so auf.