Hallo,

wir haben hier folgendes Problem:
Hintergrund:
Derzeit besteht eine Diskussion zwischen BR und GF wegen der Nutzung einer zusätzlichen Kaffeemaschine für die Damen. Das solche Geräte wegen fehlender Elektroprüfung nicht aufgestellt werden dürfen und deshalb das Verbot ausgesprochen wurde. Wir als BR sind an dem Thema schon dran. Hängt auch mit folgendem zusammen:

Der reguläre Kaffeeautomat im Pausenraum ist verdreckt, unhygienisch usw. Das ist in Klärung um Abhilfe zu schaffen, was sich aber auf Grund von Fristen des Betreibers hinziehen könnte.

Jetzt zum Thema:
Die Damen sind da etwas penibler als die Männer und haben sich deswegen eigenständig zusammen eine Kaffeepadmaschine gekauft, die sie bei Bedarf in der Damenumkleide anstecken ( auf feuerfester Unterlage ), ihren Kaffee rauslassen und wieder wegräumen.

Nun ist es so, das unser männlicher Gechäftsführer bereits das zweite Mal die Umkleideräume der Damen, ohne anzuklopfen, betreten und die Spinde auf der Suche nach dieser Maschine geöffnet hat.

Die Kolleginnen sind m.E. zu recht völlig empört, denn sie hätten auch gerade nackig da stehen können, da an den Umkleideräumen die Dusche im Nebenraum zu finden ist. Die Zwischentür ist nicht abschließbar, und die Haupttür auch nicht.

Darf er so einfach die Umkleideräume betreten und die nicht abgeschlossenen Spinde kontrollieren?