Habe ich ein Anrecht auf ein abschließbares Fach für mich alleine oder muss ich teilen? Dazu kommt noch, daß dieser Kleidersack einteilig ist, aus hygienischen Gründen dürfen bei uns Privatkleidung und Dienstkleidung nur getrennt aufbewahrt werden, was in den Spinden möglich war. Selbstverständlich kann ich mir jeden Tag neue Dienstkleidung holen, aber da es nur ein Schuhfach gibt (Winterstiefel passen da keine rein) und die Kitteltaschen auch Arbeitsmittel enthalten (Kugelschreiber,Namenschild etc.), die in den nächsten Dienst mitgenommen werden müssen, habe ich ein Problem mit dem einteiligen Kleidersack. Ich sehe das problematisch, bin ich zu pingelig?
Die Traglast dieses Kleidersackes beschränkt sich auf 8 Kilo, alles was schwerer ist muss anderweitig untergebracht werden, nur es gibt keinen Platz der dafür vorgesehen ist.Muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen,dass ich meine Sachen sicher verwahren kann, oder muss ich ,jetzt im Winter, auf den warmen Mantel oder/und die Winterstiefel verzichten, weil das den Kleidersack überfordert?
Zu guter Letzt wurde das Räumen der Spinde so kurzfristig angekündigt, daß einige Mitarbeiter durch Krankheit,Urlaub,Teilzeitfrei, gar nicht wissen dass sie ihre Spinde räumen müssen, oder im Urlaub sind und nicht extra deswegen anreisen können /wollen. Kann der Arbeitgeber die abgeschlossenen Spinde einfach so räumen? Was mache ich wenn ich zum Dienst komme, mein Spind ausgräumt wurde, ich ohne meine spezial Dienstschuhe da stehe (ohne die kann ich nicht besonders lange gehen oder stehen), kann ich dann einfach heimgehen?
Unser Betriebsrat hat mir diese Fragen nicht beantworten können oder wollen.
Vielen Dank