Erstellt am 03.09.2018 um 20:10 Uhr von DummerHund
Im Grunde genommen steht dem ja nichts entgegen. Jedoch sollte ein BR dem AG unmissverständlich zu verstehen geben, das kurzfristige Änderungen einzelner Mitarbeiter in den Schichten nicht mehr möglich ist.
Erstellt am 04.09.2018 um 04:27 Uhr von BRHamburg
Ich verstehe den Sinn dieser Aktion nicht. Beispiel: Der Kollege Müller fängt am Montag um 6:00 Uhr an zu arbeiten und belegt einen Spind. Dieser würde sich nach 24 Stunden selbst öffnen. Nur da ist doch wieder Schichtbeginn für den Kollegen bzw die 24 Std würden ja erst am Schichtende beginnen. So könnte die Frühschicht für eine Woche die Spinde belegen und die anderen Schichten haben keine. Da würde es mehr Sinn machen in meinen Augen wenn sich zwei Kollegen einen Spind teilen würden.
Erstellt am 04.09.2018 um 09:24 Uhr von celestro
"Ich verstehe den Sinn dieser Aktion nicht."
Jemand der im Urlaub / krank ist, belegt keinen Spind. Halte es aber auch für ziemlich sinnfrei. Vor allen Dingen .... was passiert, wenn jemand von der Arbeit weg muß (krank / Unfall) und den Spind nicht leeren kann. Und nachher sind die Sachen dann weg ?
Erstellt am 04.09.2018 um 11:03 Uhr von paula
Das Problemfeld kennen wir auch zu gut. Nur ob der AG hier die richtige Lösung hat. bei uns gibt es auch MA die denken der Spind ist sein persönliches Eigentum und ein weiterer Lagerort für alles was man mal irgendwann so brauchen könnte. Wir haben es mit Kommunikation versucht, dann wurde appelliert. Hat nichts genutzt. Bei uns ist nun auch so, dass am Ende der Arbeitszeit der Spind zu leeren ist. Wir haben keine Arbeitskleidung oder so da kann man erwarten, dass man seine Sachen räumt. Es gibt einen Schlüsselkasten, da bekommt man seinen Schlüssel nur, wenn man eine persönliche Marke hinterlässt. Wenn die Marke da länger hängt kann man nun schauen wer das ist und warum der Schlüssel vielleicht nicht zurück gebracht wurde. Geleert wird gemeinsam AG und BR und dann ordentlich verwahrt
Erstellt am 04.09.2018 um 11:38 Uhr von BRHamburg
@ Celestro Das mit dem Urlaub, Arbeitsunfähig oder auch längere Freischicht ist schon klar. Trotzdem kann doch ein Mitarbeiter " seinen Spind" eine Arbeitswoche durchgehend belegen.