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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Standort von Spinden

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Kollegen haben in den Sozial- und Umkleideräumen (befinden sich neben den Pausenräumen) große abschliessbare Spinde. In den letzten 4 Jahren haben sich kleine Spinde im Lagerbereich eingeschlichen. Die Kollegen schliessen dort ihr Kaffee und Frühstückszeug sowie diverse Wertgegenstände ein.

Der Arbeitgeber hat diese kleinen Spinde nun in die Sozial- und Umkleideräume verbracht. Mit dem Argument die Sozial- und Umkleideräume sind der richtige Ort für alle Spinde, zudem diese sich neben den Pausenräumlichkeiten befinden. Ausserdem sind auch diese Spinde abschliessbar insofern bestehe keine erhöhte Diebstahlgefahr.

Darf der Arbeitgeber den Standort der kleinen Spinde verlegen ohne die Mitbestimmung des Betriebsrates?

Vielen Dank für euer Feedback vorab.

Liebe Grüße PaulBreitner

1.57002

Community-Antworten (2)

I
ickederdicke

24.08.2016 um 11:37 Uhr

Wenn ihr keine BV dazu habt kann er. Eine Info vorab wäre natürlich guter Ton gewesen.

G
gironimo

24.08.2016 um 13:55 Uhr

Ich würde sagen, eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG).

Die Frage ist nur - wieso eingeschlichen? Wie kamen die da hin?

Und wie ist das mit den Wertgegenständen der AN? Sind die im Sozialraum sicher?

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