Hallo,

unsere Kollegen haben in den Sozial- und Umkleideräumen (befinden sich neben den Pausenräumen) große abschliessbare Spinde.
In den letzten 4 Jahren haben sich kleine Spinde im Lagerbereich eingeschlichen. Die Kollegen schliessen dort ihr Kaffee und Frühstückszeug sowie diverse Wertgegenstände ein.

Der Arbeitgeber hat diese kleinen Spinde nun in die Sozial- und Umkleideräume verbracht. Mit dem Argument die Sozial- und Umkleideräume sind der richtige Ort für alle Spinde, zudem diese sich neben den Pausenräumlichkeiten befinden. Ausserdem sind auch diese Spinde abschliessbar insofern bestehe keine erhöhte Diebstahlgefahr.

Darf der Arbeitgeber den Standort der kleinen Spinde verlegen ohne die Mitbestimmung des Betriebsrates?

Vielen Dank für euer Feedback vorab.

Liebe Grüße
PaulBreitner